Viele Gäste ziehen stets die Attraktionen Triberger Wasserfall und Weihnachtszauber an. Keine schöne Werbung ist jedoch das am Wasserfall-Haupteingang stehende Eichhörnchen, dessen Holzköper derzeit ein großes Loch aufweist. Foto: Reutter Foto: Schwarzwälder Bote

Rat: Satzung zur Ladenöffnung ergänzt / Kontroverse Diskussion

Triberg (hjk). In Baden-Württemberg ist eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen größtenteils verboten. Ausnahmen bilden Tankstellen, Apotheken, Blumenläden, Zeitschriftenhändler sowie Bäckereien, dazu gibt es unter bestimmten Voraussetzungen verkaufsoffene Sonntage.

In anerkannten Kur- und Erholungsorten dürfen Verkaufsstellen für bestimmte Waren an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen für eine jeweilige Dauer von bis zu acht Stunden geöffnet werden. Auch die Stadt Triberg hat eine Satzung, die dies beinhaltet. Doch künftig soll eine Öffnung auch zum 25. Dezember, dem ersten Weihnachtsfeiertag, möglich sein, da dann ja beim Triberger Weihnachtszauber am Wasserfall auch viele Verkaufsstellen offen gehalten werden – auch über die festgesetzte Zeit bis 18 Uhr hinweg. Daher wurde dieser Tag nun einbezogen und für die Sonn- und Feiertage im Dezember die mögliche Öffnungszeit auf 13 bis 21 Uhr festgesetzt. Zugleich wurde der Ostersonntag mit in die Satzung aufgenommen, informierte Bürgermeister Gallus Strobel in der jüngsten Ratssitzung.

"Der Ostersonntag muss wirklich nicht sein, das kann ich nicht mittragen als praktizierender Christ", legte Klaus Nagel (FWV) seine Meinung dazu offen. Dennoch wurde die Satzung bei sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen verabschiedet.