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Privatpersonen können für Abriss und Sanierung von Gebäuden Anträge stellen / Summe erhöht

Vertagt hatte man in der Juni-Sitzung des Gemeinderats Triberg den Tagesordnungspunkt "Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme – Beschluss der Förderrichtlinien".

Triberg. Ratsmitglied Klaus Wangler (CDU) empfand es als falsches Signal, das Abrissarbeiten stärker gefördert würden als Sanierungen.

Nun legte die Stadtverwaltung einen neuen Vorschlag in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause vor: Gefördert werden sollen Sanierungs- wie auch Abrissarbeiten mit jeweils maximal 20 000 Euro, allerdings auch nach oben prozentual begrenzt. Das wären beim Abriss höchstens 70 Prozent, bei Sanierungen 20 Prozent der jeweils förderfähigen Aufwendungen für private Gebäude.

Vormals lagen die Summen zur Sanierung bei zehn Prozent, maximal 10 000 Euro, für Abrisse bei 70 Prozent, maximal 15 000 Euro. Abweichend davon können Modernisierungsmaßnahmen bis zu 35 Prozent gefördert werden, Ordnungsmaßnahmen sogar bis zu 100 Prozent – allerdings empfehle die LBBW die höchstens genannten Summen anzuwenden wegen der begrenzt zur Verfügung stehender Mittel. Nur in begründeten Fällen seien Ausnahmeregeln möglich, die aber der Zustimmung des Gemeinderats bedürften.

Lob für die Umsetzung des Antrags an die Verwaltung

"Heute bin ich einmal voll des Lobes über die Verwaltung – zuerst der tolle Jahresabschluss und nun die hervorragende Umsetzung unseres Antrags", sagte Klaus Wangler erfreut. Das seien Summen, mit denen einiges umgesetzt werden könne. Auch, dass in Einzelfällen höhere Förderungen möglich blieben, sei sinnvoll. "Wir haben bereits vier Anfragen", bestätigte Bürgermeister Strobel den Sinn der Maßnahmen.