St. Georgen erhält Fördermittel für Sanierungsarbeiten und die Neugestaltung des Markt- und Rathausplatzes. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität im Zentrum zu verbessern
Regierungspräsident Carsten Gabbert hat der Stadt St. Georgen den Förderbescheid über 3,6 Millionen Euro zur Umsetzung des Bauprojekts „Sanierung V – Treffpunkt Innenstadt“ übergeben.
Dies teilt das Regierungspräsidium Freiburg mit.
Mit den Mitteln soll die energetische Modernisierung des bestehenden Rathauses aus den 1960er-/70er-Jahren sowie die Neugestaltung des Markt- und Rathausplatzes unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit vorangetrieben werden.
Zudem wird die Erreichbarkeit der öffentlichen Tiefgarage durch eine neue Einfahrt verbessert.
Beitrag zum Klimaschutz
Bereits in den vergangenen Jahren hat St. Georgen Mittel aus der Städtebauförderung für die Sanierung der Innenstadt erhalten. Mit der jetzt übergebenen Aufstockung der Förderung steigt die vom Regierungspräsidium insgesamt bewilligte Fördersumme aus Bundes- und Landesmitteln auf acht Millionen Euro.
Bei Übergabe des Förderbescheids betonte Carsten Gabbert die Bedeutung des Bauprojekts für die Stadtentwicklung: „Mit der Förderung unterstützen wir St. Georgen dabei, die Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum nachhaltig zu verbessern und den Rathausplatz als attraktiven und barrierefreien Treffpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Zugleich leisten wir einen Beitrag zur Klimaschutzstrategie vor Ort.“
Gewinn für alle Generationen
Bürgermeister Michael Rieger hob hervor: „Die Förderung ist ein wichtiger und sehr großer Schritt für St. Georgen. Sie hilft uns enorm, auch die dringend erforderliche Modernisierung unseres Rathauses weiter voranzutreiben. Durch die Einbeziehung der Stadtbücherei sowie der Neugestaltung des Rathausumfeldes wird unsere in die Jahre gekommene Innenstadt ganz deutlich aufgewertet und die Aufenthaltsqualität gestärkt. Das ist ein Gewinn für alle Generationen und stärkt das Miteinander in unserer Stadt.“
Das Programm zur Städtebauförderung dient der nachhaltigen Stärkung von Stadt- und Ortskernen, der Schaffung von Wohnraum sowie der Verbesserung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen im urbanen Raum.