Hat ein Rentner Geld gewaschen? Er selbst war auf einen Anlagebetrug reingefallen Foto: Юрий Куделко - stock.adobe.com

Eigentlich wollte er sein Konto retten. Am Ende verlor ein Rentner 44.000 Euro – und wurde selbst wegen Geldwäsche angeklagt.

Vor dem Amtsgericht Horb musste sich am Donnerstag ein 70-jähriger Rentner verantworten, der auf eine Betrugsmasche hereingefallen war. Die Justiz sieht ihn dennoch nicht nur als Opfer, sondern auch als Beteiligten – zumindest leichtfertig.

 

Die Geschichte beginnt im Frühjahr 2024. Der Mann – seine Frau damals schwer krank und im Krankenhaus – sucht im Internet nach Möglichkeiten, schnell Geld zu verdienen. Sein Konto ist dick im Minus. Dann stößt er auf eine vermeintlich lukrative Investitionsplattform. Eine Frau ruft ihn an, empfiehlt ihm das Herunterladen einer App. Er investiert zuerst 248 Euro, dann immer wieder – insgesamt 44.000 Euro, teils geliehen von Bekannten.

Angeblicher Anlageberater verspricht und droht

Was als Hoffnung auf schnelle Gewinne beginnt, entwickelt sich rasch zur Falle. Ein angeblicher Anlageberater, der sich als „Stefan K.“ mit typisch deutschem Namen ausgibt, kontaktiert ihn regelmäßig. Die Nachrichten sind in schlechtem Deutsch verfasst, enthalten immer neue Versprechen, aber auch Drohungen: 150.000 Euro, baldige Auszahlung. Das Opfer bemerkt den Betrug und geht zur Polizei.

Dann plötzlich die Wende: Es gehen tatsächlich 50.000 Euro auf dem Konto des Rentners ein – angeblich von einem „Bruder“ des Beraters. „Ich war erleichtert“, schildert der 70-Jährige vor Gericht. Von dem Geld zahlt er geliehene Beträge zurück, 25.000 Euro bleiben übrig.

Das machte das Opfer mit dem plötzlichen „Geldsegen“

Auf Anweisung des angeblichen Beraters soll er diesen Betrag an ein weiteres Konto überweisen – es klappt nicht. Der Angeklagte gleicht sein Konto aus und zahlt auch noch Schulden bei Versicherungen.

Die Justiz sieht auch die Rolle des Rentners kritisch. Denn: Ein anderer Geschädigter hatte das Geld überwiesen, offenbar in der Hoffnung auf eine ähnliche Auszahlung. Der Rentner hat also unwissentlich geholfen, das Geld weiterzuleiten – und damit laut Staatsanwaltschaft den Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt. Dass der 70-Jährige zumindest ahnte, dass auch der Überweisende ein Opfer ist, geht aus dem Chatverlauf hervor.

Anlage-App hat er immer noch auf dem Handy

Die Staatsanwältin spricht von einem „Geschädigten, der zum Täter wurde“. Zwar sei der Rentner selbst betrogen worden, dennoch habe er – zumindest leichtfertig – dazu beigetragen, dass ein anderer Geschädigter sein Geld verlor.

Der Angeklagte zeigt sich reumütig. Die App, über die alles lief, ist noch immer auf seinem Handy installiert. „Löschen Sie sie“, sagt die Staatsanwältin.

Die Richterin sieht keinen hohen Unrechtsgehalt: „Sie wollten Ihr eigenes Geld zurück und waren erleichtert, als etwas kam.“ Doch rechtlich ist die Sache klar – das Geld gehört einem anderen, der Schaden muss ersetzt werden.

Gericht zeigt Milde – und macht einen Vorschlag

Nach kurzer Beratung einigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Lösung. Das Verfahren wird nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt – unter einer klaren Bedingung: Der Angeklagte muss dem eigentlichen Geschädigten innerhalb von sechs Monaten 50.000 Euro zurückzahlen. Sollte das gelingen, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Der Verteidiger will nun die Bankverbindung des Geschädigten ausfindig machen. Im schlimmsten Fall, so räumt er ein, müsse der Rentner seine noch nicht abbezahlte Immobilie verkaufen. „Hoffentlich geheilt“, kommentiert die Richterin den Fall. Das Vertrauen in schnelle Geldversprechen dürfte er jedenfalls verloren haben. Denn sein Geld liegt nun wahrscheinlich auf einem Konto in Malta – oder ganz woanders.