In der Notaufnahme des Helios-Klinikums Pforzheim kommt es Anfang Mai 2023 zu einem verheerenden Brand (Archivfoto). Foto: Verena Parage

Gut eineinhalb Jahre liegt das Feuer in der Notaufnahme des Pforzheimer Helios-Klinikums zurück. In der Folge hatte die Staatsanwaltschaft gegen sieben Krankenhausmitarbeiter Anklage erhoben. Noch immer steht nicht fest, wann sie sich vorm Landgericht Karlsruhe verantworten müssen.

Im Mai jährt sich der Brand in der Notaufnahme des Helios-Klinikums Pforzheim zum zweiten Mal. In den Flammen war ein Mann ums Leben gekommen.

 

Das Feuer und die Umstände, die zum Brand und dem Tod des Patienten führten, haben allerdings auch das Leben der Mitarbeiter in der Notaufnahme verändert.

Noch kein Termin bekannt

Sieben von ihnen werden sich irgendwann „wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge beziehungsweise der Beihilfe hierzu“ oder wegen fahrlässiger Tötung vorm Landgericht Karlsruhe verantworten müssen. Doch bisher ist noch kein Verhandlungstermin bekannt.

Rückblick Zu dem Brand in der Notaufnahme ist es am 2. Mai 2023 gekommen. Die Mitarbeiter dort hatten es an dem Dienstag unter anderem mit einem aggressiven und stark alkoholisierten Patienten zu tun, den sie in der Folge fixierten.

Die Ermittlungen hatten anschließend ergeben, dass der Brand wohl in unmittelbarer Nähe des Mannes ausgebrochen war und der 58-Jährige ihn womöglich selbst gelegt hatte.

Kurz nach dem Brand hatten Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass der Verdacht bestehe, dass diese Fixierung nicht rechtens und der festgeschnallte Patient wohl nicht wie vorgeschrieben ununterbrochen überwacht worden war.

Verfahren gegen insgesamt neun Bedienstete eingeleitet

Im Juni 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, „ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt neun Bedienstete des betreffenden Klinikums eingeleitet“, wie es damals in einer Pressemitteilung der Anklagebehörde und des Polizeipräsidiums Pforzheim hieß. Sie seien nach den damaligen Erkenntnissen am Abend des Brandes an der Fixierung oder Betreuung beziehungsweise Beaufsichtigung des Patienten beteiligt gewesen. „Es besteht insoweit zunächst der Verdacht der Freiheitsberaubung im Hinblick auf die erfolgte Fixierung“, hieß es weiter.

Anklage Fast ein Jahr nach dem Brand, am 19. April 2024, erhob die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, in der Sache dann Anklage beim Landgericht Karlsruhe. Angeklagt werden drei Ärzte und vier Pflegekräfte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tod des Mannes hätte verhindert werden können, wenn die sieben Klinikmitarbeiter pflichtgemäß gehandelt hätten. Sein Tod sei ihnen deshalb strafrechtlich zuzurechnen, meint die Behörde.

Freiheitsberaubung mit Todesfolge

Vier Beschuldigte, die an der Fixierung unmittelbar oder beratend mitgewirkt haben, sollen sich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge beziehungsweise der Beihilfe hierzu schuldig gemacht haben. Den anderen drei, die erst nach der Fixierung und Behandlung oder Betreuung des Patienten betraut waren, „wird jeweils fahrlässige Tötung vorgeworfen“.

Gegen zwei weitere Klinik-Mitarbeiter habe sich der Tatverdacht nicht bestätigt, hieß es damals.

Hauptverhandlung Wann die sieben Beschuldigten sich vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten müssen, ist gut acht Monate später noch unklar. „Die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens ist bislang noch nicht ergangen“, teilte Richter Tobias Spirgath, Pressesprecher des Landgerichts, auf Nachfrage unserer Redaktion am 12. Dezember mit. Nach Planungen der zuständigen Schwurgerichtskammer solle sie „aber demnächst erfolgen“.

Nicht sicher absehbar

Wenige Tage später zitierte ihn die Pforzheimer Zeitung sinngemäß, es sei – anders als vorgesehen – nicht sicher absehbar, ob die Entscheidung über die Eröffnung der Hauptverhandlung überhaupt noch im Jahr 2024 erfolgen könne. Das ist sie dann auch nicht. Denn auf erneute Nachfrage hieß es seitens des Landgerichts am Donnerstag, das nach Auskunft der zuständigen Schwurkammer „derzeit noch kein Termin“ für das Verfahren abzusehen sei.

Gründe Doch warum dauert es so lange, bis die Hauptverhandlung beginnt? „Hintergrund der Zeitdauer ist, dass die Schwurgerichtskammer derzeit mit einer Vielzahl eilbedürftiger Verfahren (insbesondere solchen, bei denen sich Täter in Untersuchungshaft befinden) ausgelastet ist“, erklärt Tobias Spirgath.

„Ein rechtlich komplexes Verfahren“

Die Frage, wie lange es normalerweise dauert zwischen Anklageerhebung und Verhandlungsbeginn, lasse sich pauschal nicht beantworten. Im Fall des Notaufnahmen-Brands handele es sich um „ein rechtlich komplexes Verfahren gegen sieben Angeklagte, denen zudem jeweils unterschiedliche Handlungen zur Last gelegt werden“. In einer solchen Konstellation kann das Zwischenverfahren laut dem Richter durchaus eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Eine maximale Dauer sehe das Gesetz nicht vor.

Befindet sich ein Angeklagter dagegen – anders als die sieben Klinik-Mitarbeiter – in Untersuchungshaft, darf laut Strafprozessordnung der Zeitraum zwischen Inhaftierung und dem ersten Termin der Hauptverhandlung nur dann länger als sechs Monate sein, „wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen“.