Nach dem Absturz einer Arbeitsgondel an der Hochbrücke Horb, bei dem drei Menschen ihr Leben verloren, liegen mehr dokumentierte Bildbeweise vor als bislang angenommen.
Wie Polizeisprecher Benjamin Koch unserer Redaktion nun schriftlich mitteilt, wurden im Rahmen des laufenden Todesermittlungsverfahrens mehrere Kameraaufnahmen gesichert.
Zuvor hatte unsere Redaktion der Polizei einen Link zu einem Video übermittelt, das am Freitag auf der Plattform TikTok veröffentlicht und innerhalb kurzer Zeit zehntausendfach aufgerufen worden war. Es zeigt den Moment, in dem eine mit drei Männern besetzte Gondel an einem Querseil hängen bleibt und anschließend in die Tiefe stürzt. Das Video ist mittlerweile nicht mehr abrufbar.
Video des Kran-Influenzers ist Polizei bekannt
Auf Nachfrage bestätigt Koch: „Das von Ihnen verlinkte Video ist der Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt. Die Aufnahme wurde im Zuge des Todesermittlungsverfahrens bereits gesichert.“
Doch die Ermittlungen beruhen nicht allein auf dieser einen Quelle: „Im Zuge der Ermittlungen konnten weitere Kameraaufnahmen gesichert werden, deren Auswertung andauert“, so der Sprecher. Die Herkunft dieser zusätzlichen Aufnahmen wird derzeit nicht näher benannt – es bleibt unklar, ob es sich um privates Filmmaterial oder um Aufzeichnungen aus dem Umfeld der Baustelle handelt.
Gutachter bei Analyse eingebunden
Die Polizei betont, dass sämtliche verfügbaren Beweismittel – „objektive wie subjektive“ – erfasst und bewertet werden. Die Analyse erfolgt „auch unter Einbindung eines Gutachters“.
Damit steht nun offenbar ein deutlich breiteres Bildmaterial zur Verfügung als bisher bekannt. Was die Videos konkret zeigen und wie sie zur Klärung der Unfallursache beitragen können, ist noch offen. Klar ist aber: Sie könnten entscheidend sein, um den genauen technischen Ablauf und mögliche Fehlerquellen zu rekonstruieren.
Am Tag nach dem Unfall waren zwei Querseile, an denen die Gondel laut Video vermutlich hängen blieb, von der Baustelle entfernt worden. Diese hatten ersten Angaben zufolge der Abstützung von Hilfstürmen gedient.