Eine Traktorfahrt endete vor gut zwei Jahren tödlich für den Beifahrer. Nun wurde noch einmal vor Gericht darüber verhandelt (Symbolfoto). Foto: Budimir Jevtic - stock.adobe.com

Nach einer illegalen Corona-Party fuhren Thomas und Johannes zur nächsten Feier. Der Trecker raste in die Kurve, begrub Johannes unter sich. Amtsgericht Horb: Gefängnis ist angemessene Buße. Das Schöffengericht Rottweil: „Bewährung.“

Im Landgericht zucken die Eltern von Johannes (25) nach dem Urteil nur die Schultern: „Unser Sohn ist tot. Thomas (*Name geändert) kann einfach so weiter machen. Es ging so aus, wie wir es immer befürchtet haben. Ist das Gerechtigkeit?“

 

Es geht um einen tödlichen Traktor-Unfall nach einer Corona-Party in einer Scheune in Talheim. Im April-Lockdown vor zwei Jahren setzen sich Thomas und Johannes auf einen Traktor. Fahren gegen 0.45 Uhr nachts los – zu der nächsten Corona-Party-Scheune. Der Traktor ist aber zu schnell: In einer Kurve schleudert das Gefährt bei 41 km/ h, kippt um. Drunter liegt Thomas’ Freund. Er stirbt. Vor knapp einem Jahr urteilte Richter Albrecht Trick am Amtsgericht Horb: „Elf Monate Gefängnis. Sie müssen angemessen büßen.“

Angeklagter wehrt sich gegen das Horber Urteil Doch der Verurteilte wehrt sich, legt vor dem Amtsgericht Berufung ein. Sein Verteidiger Steffen Kazmaier: „Mein Mandant ist nach dem ersten Urteil erst in diesem Jahr richtig bewusst geworden, was passiert ist. Er leidet wahnsinnig, hat eine Depression.“

Oberstaatsanwalt Matthias Krausbeck sagt in seiner Anklage: „Es gibt ein Selfie, dass Johannes vor dem Losfahren auf dem Traktor gemacht hat: Da ist noch kein Fahrer drauf zu sehen.“

Wie der Verteidiger argumentiert Für Verteidiger Kazmeier stellt deshalb in den Raum, ob man dem tödlich Verunglückten deshalb eine Mitschuld geben könne. Johannes habe es zugelassen, dass sich der betrunkene Thomas ans Steuer setzt und losfährt.

Der Verteidiger: „Seitdem sind zweieinhalb Jahre vergangen. Die Prognosen für meinen Mandaten waren schon vom Amtsgericht Horb als sehr positiv beurteilt worden. Deshalb kann man die Strafe zur Bewährung aussetzen.“

Und Thomas T. hat in seinem Leben in der Zwischenzeit einen weiteren Schritt gemacht. Der Meister im Lebensmittelhandwerk hat inzwischen mit seiner Familie einen neuen Betrieb aufgemacht. Dafür wurden fünf Millionen Euro Schulden aufgenommen. Der Angeklagte: „Ich bin mittlerweile Prokurist im Familienunternehmen.“

So beurteilt Richter Geiger die Ereignisse R ichter Thomas Geiger: „Mit dem Selfie auf dem Beifahrersitz des Traktors signalisierte der kurz darauf tödlich Verunglückte, die Einladung anzunehmen.“ Wer die Idee hatte, mit dem Traktor loszufahren, dass sei nicht mehr aufzuklären. Klar ist, so Richter Geiger: „Der Angeklagte hätte seine Fahruntüchtigkeit erkennen müssen. Er fühlte sich aber nicht so stark unter Alkohol.“ Schon im Prozess vor dem Amtsgericht Horb hatte der Angeklagte gesagt, dass er sich wegen Gedächtnisverlust nicht mehr an den Unfall erinnern kann. Er hatte damals 1,9 Promille.

Oberstaatsanwalt Matthias Krausbeck: „Es ist angemessen, wieder elf Monate zu verhängen. Die Frage ist allerdings, ob diese Strafe auch vollstreckt werden muss oder zur Bewährung ausgesetzt.“ Er fordert in seinem Plädoyer eine Geldauflage von 7500 Euro.

Dann das Urteil. Richter Thomas Geiger: „Die Strafe ist zur Bewährung auszusetzen. Die Entscheidung, gemeinsam loszufahren, haben beide getroffen.“ Insofern sei dem Unfallopfer eine Mitschuld anzulasten. Der Richter des Schöffengerichts weiter: „Strafen unter einem Jahr sind in der Regel zur Bewährung auszusetzen. Das sollte auch die Öffentlichkeit nachvollziehen können.“