Für das Wildgehege in Gaugenwald gibt es Ausbaupläne. Die Gemeinde Neuweiler unterstützt das. Foto: Klormann

Für das Wildgehege in Gaugenwald, eine seit Jahrzehnten bestehende Freizeiteinrichtung, planen die Betreiber eine Erweiterung. Was neu hinzukommen soll.

Damwild, Hasen, Meerschweinchen, allerlei Vögel – von Hühnern bis zu Pfauen –, Minischweine, Ziegen, Schafe, Ponys und Pferde tummeln sich auf dem Gelände des Gaugenwalder Wildgeheges.

 

Eine Touristenattraktion mit Gastronomiebereich, die bereits seit Jahrzehnten besteht und vor allem Familien mit Kindern lockt.

Nächste Generation steht bereit

Damit das so bleibt, dafür steht bereits die nächste Generation, stehen bereits neue Betreiber bereit, um den Betrieb auch langfristig zu erhalten, heißt es in den Unterlagen zur jüngsten Sitzung des Gemeinderats Neuweiler.

Demnach gibt es auch bereits Ausbaupläne. So soll mittelfristig das Freizeitangebot maßvoll erweitert und noch attraktiver gestaltet werden.

Backstube, Wickelplatz, überdachte Sitzplätze

Im Rahmen des Ausbauvorhabens sei geplant, das bestehende Gebäude um eine Backstube mit Backofen sowie um eine Lagerfläche und einen Abstellraum zu erweitern.

„Darüber hinaus sollen behindertengerechte Toiletten mit Wickelplatz für Säuglinge sowie zusätzliche Personaltoiletten eingerichtet werden, um den Anforderungen an Barrierefreiheit und Mitarbeiterkomfort gerecht zu werden.

Im Außenbereich ist die Schaffung überdachter Sitzplätze vorgesehen, beispielsweise in Form eines Wintergartens mit Glasfront, die bei gutem Wetter geöffnet werden kann, um eine attraktive Sicht auf das Tiergehege zu haben“ – und um die bereits vorhandenen Außensitzplätze wetterunabhängig und ganzjährig nutzen zu können, steht ferner in den Unterlagen zu lesen.

Eine Bauvoranfrage, so berichtete Neuweilers Bürgermeister Martin Buchwald in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, sei bereits gestellt, von der Gemeinde Neuweiler positiv beschieden und an das Landratsamt weitergeleitet worden. Letzteres ist unter anderem für Neuweiler als untere Baurechtsbehörde zuständig.

Das Landratsamt wiederum habe daraufhin dringend nahegelegt, einen Bebauungsplan für den Bereich des Wildgeheges aufzustellen. Nur dadurch könne Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden.

So schaffen Bebauungspläne Sicherheit

In Bebauungsplänen wird – grob gesagt – festgeschrieben, was wo gebaut werden darf. Darin geregelt ist etwa, ob eine Fläche für Wohnhäuser, Unternehmen oder etwas anderes genutzt werden darf. Ferner regeln Bebauungspläne unter anderem Baugrenzen, maximale Gebäudehöhen, Dachformen oder auch wo Straßen und wo Grünflächen sein sollen.

Was im Bebauungsplan steht, ist rechtlich bindend – für Verwaltung und Bürger gleichermaßen. Und schafft somit beiden Seiten Sicherheit.

Der Gemeinderat hatte gegen die Pläne und auch das vorgeschlagene Vorgehen der Verwaltung nichts einzuwenden. Das Gremium beschloss einstimmig, das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Wer jetzt noch alles mitreden darf

Bis dieses abgeschlossen sein wird, dürfte noch etwas Zeit ins Land gehen. Unter anderem erhalten nun zunächst die sogenannten Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Dazu zählen diverse Behörden, das Regierungspräsidium, aber auch Energieversorger, Wasserwerke oder Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken.

Dass die Betreiber bis zum Abschluss des Verfahrens warten müssen, bis sie sich ans Werk machen können, ist indes nicht gesagt. Bürgermeister Buchwald erklärte, er werde das Landratsamt bitten, bereits vorab eine Genehmigung für die Wildgehege-Pläne zu erteilen.