Nach dem massenhaften Corona-Ausbruch im Bereich Gütersloh hat Baden-Württemberg ein Beherbergungsverbot für Touristen aus den Corona-Hotspots Gütersloh und Warendorf beschlossen. Foto: dpa

Verbot für Touristen aus Corona-Hotspots Gütersloh und Warendorf gilt. 

Region - Besucher und Reisende aus den Corona-Hotspots Gütersloh und Warendorf dürfen ab sofort und bis auf Weiteres nicht mehr im Südwesten übernachten - jedenfalls nicht in Institutionen wie Hotels und Pensionen oder auf Campingplätzen. Am Mittwoch hatte die Corona-Lenkungsgruppe des Landes die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, am Donnerstagnachmittag wurde sie vom Sozial- und Wirtschaftsministerium notverkündet - was bedeutet, dass sie ab sofort in Kraft ist.

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Beim Südwestableger des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga sieht man die Entscheidung kritisch. Der Verband unterstütze grundsätzlich alle gesundheitspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das Beherbergungsverbot selbst sei jedoch kein geeignetes Mittel. "Es ist für einen Hotelier schlichtweg nicht möglich, zu kontrollieren, woher ein Gast anreist", teilte der Verband am Mittwoch mit. Bei Online-Buchungen etwa sei dem Hotelier vor der Anreise nicht bekannt, woher der Gast komme. Außerdem könne ein Gast etwa in Bremen gemeldet sein, aber aus Gütersloh anreisen.

Probleme sieht der Dehoga auch bei der Verantwortlichkeit. "Das Beherbergungsverbot erlegt dem Hotelier eine Kontrollpflicht auf, die er nicht erfüllen kann." Dabei solle der Betrieb aber juristisch haften, wenn Gäste aus Risikogebieten trotz Beherbergungsverbot anreisen. Statt Bürgern aus Risikogebieten konsequenterweise das Reisen zu verbieten, verbiete der Staat die Beherbergung von Reisenden aus solchen Gebieten und erlege dem Hotelier die Pflicht der Kontrolle und Verantwortung für die Einhaltung dieses Verbots auf, die er nicht übernehmen könne.

Das Sozialministerium bestätigte auf Nachfrage, dass die Kontrolle beim Einchecken zu erfolgen habe, wenn der Gast seine Daten angebe. Generell ginge es aber vor allem darum, an die Vernunft der Menschen zu appellieren. Die Entscheidung sei vor dem Hintergrund gefallen, dass auch andere Urlaubsländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern Beherbergungsverbote und Quarantäneregelungen eingeführt hätten. Wenn diese Länder für Reisende aus Gegenden mit hohem Infektionsgeschehen nicht mehr in Betracht kämen, sei ein Ausweichen auf Baden-Württemberg zu befürchten gewesen, teilten die Ministerien mit.

Maßgeblich ist der 7-Tage-Inzidenz

"Die Zunahme des Reiseverkehrs darf nicht zu einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen führen", warnte Sozialminister Manne Lucha (Grüne). "Wir erinnern uns noch gut an die zahlreichen Ski-Urlauber, die im März die erste Coronavirus-Welle im Land auslösten. Das müssen wir mit Blick auf den Herbst unbedingt verhindern. Die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie sind äußerst fragil und dürfen jetzt im Sommer nicht aufs Spiel gesetzt werden."

Maßgeblich für das Beherbergungsverbot ist laut Verordnung, ob die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis der Betroffenen in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100-000 Einwohner höher als 50 war. Ausnahmen sollen für Personen gelten, die mit einem ärztlichem Attest belegen können, nicht infiziert zu sein. Ebenso sollen Ausnahmen möglich sein, wenn der Infektionsausbruch in einem Landkreis räumlich klar eingegrenzt werden kann.