Die neue Satzung gilt ab 2026. Die Aufteilung in Kurzonen entfällt, so dass es für alle Ortsteile eine einheitliche Kurtaxe gibt.
Mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen folgte der Gemeinderat Seewald in seiner jüngsten Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung zur Kurtaxenkalkulation.
Anlass der Änderung war unter anderem die gesetzlich beschlossene Änderung des Melderechts, nach dem ab dem 1. Januar 2025 deutsche Staatsangehörige bei einem Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte nicht mehr meldepflichtig sind. Damit soll der bürokratische Aufwand für im Inland reisende Personen verringert werden, so die Verwaltung. Trotz der Änderung, die eine Anpassung der Satzung notwendig macht, müssen weiterhin Meldedaten der Gäste erfasst werden, um die Kurtaxe erheben und Gästekarten ausstellen zu können.
Als Ergebnis der vorgelegten Kalkulation wird ab 2026 die Jahreskurtaxe in Seewald 80 Euro betragen und die Tageskurtaxe bei zwei Euro liegen. Damit würden voraussichtlich rund 67,1 Prozent der tatsächlichen Kosten gedeckt. Wenn die tatsächlichen Übernachtungszahlen pro Jahr höher sind als die angenommenen 40 000 Übernachtungen steige auch der Kostendeckungsgrad.
Bisher beträgt die Kurtaxe je Person in der Kurzone I 1,80 Euro, in der Kurzone II 1,55 Euro (Hochdorf/Morgental). Die Jahreskurtaxe betrug bisher in der Kurzone I 53,20 Euro und in der Kurzone II 43,20 Euro.
Gastgebern bewusst Zeit eingeräumt
Die Verwaltung schlug auch aufgrund vorheriger Verbrauchsgebührenerhöhungen nur eine moderate Erhöhung vor und wollte den Beherbergungsbetrieben bewusst Zeit bis zum Jahr 2026 geben, um die Erhöhung entsprechend zu kommunizieren oder in ihren Preislisten aufzunehmen.