Die Garagen links sollen zurückgebaut werden – dort entsteht dann ein Gebäude mit Garagen, Sauna und Gemeinschaftsräumen für Feriengäste. Foto: Jutta Schütz

Am Erzbuck in Auggen soll bei einem Winzerbetrieb, der Ferienwohnungen anbietet, ein Bestandshaus aufgestockt werden. Zudem ist geplant, ein Garagenhaus neu aufzubauen.

Ein entsprechendes Baugesuch beschäftigte den Gemeinderat. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit zwei Wohnhäuser mit Ferienwohnungen. Dazu gibt es die Wohnungen des Betreibers. Zwei Fertiggaragen stehen ebenfalls auf der Grundstücksfläche – diese sollen zurückgebaut werden. An ihrer Stelle ist ein Erweiterungsbau mit vier Garagen geplant, in dem auch zwei kleine Gemeinschaftsräume und eine Sauna für die Feriengäste entstehen sollen.

 

Der Erweiterungsbau wird sich bis an die Grundstücksgrenze erstrecken – eine Ausnahme ist dies nicht, denn viele Gebäude im Auggener Ortskern reichen bis an die Grundstücksgrenze. Die Planung für den Neubau, die den Räten präsentiert wurde, orientierte sich mit der Außenfassade an den Bestandsgebäuden und von der Höhe her am benachbarten Kindergarten „Vogelnest“.

Der Gemeinderat stimmt zu

Der Bauvorbescheid wurde von der Baurechtsbehörde geprüft und für in Ordnung befunden. Bei einer Diskussion im Rat wurde überlegt, in welche Richtung Auggen in Sachen Dachform bei Neubauten gehen wolle. Noch sind Flachdächer im Ortszentrum die Ausnahme. Satteldächer, so hieß es, wirkten im Ortsbild harmonischer „Wir haben keinen Bebauungsplan, der Flachdächer ausschließt“, informierte Bürgermeister Ulli Waldkirch. Eine Gestaltungssatzung wurde für Auggen ebenfalls nicht erlassen. Neva Ceri erinnerte daran, dass auch der Neubau der Schule ein Flachdach haben werde. „Die Eigentümer investieren ja mit der Erweiterung auch in den Tourismus, das ist dann Werbung für Auggen“, fand sie. Isabelle Schneider war ebenfalls dafür, bei „tollen, zum Ort passenden Objekten“ nicht unbedingt immer „Nein“ zum Flachdach zu sagen.

Dem Bauantrag stimmten die Räte (bei einer Gegenstimme) unter dem Vorbehalt zu, dass die bauplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.