Beim letzten Prozesstermin vor der Urteilsverkündung wurde das Wort an die Angeklagte übergeben. Der 54-Jährigen wird vom Landgericht Rottweil vorgeworfen, ihren Ehemann mit Messerstichen getötet zu haben. Der Verteidiger argumentierte mit Nachdruck gegen den Vorwurf.
Beim vergangenen Prozesstermin brachte der Verteidiger der Angeklagten sein Plädoyer zu Ende. Er erklärte, weshalb die Einlassung der Angeklagten als plausibel zu betrachten sei. Ihr Verhalten nach der Tat sei von drei Faktoren geprägt gewesen: der Angst beschuldigt zu werden, ihrer „unglaublichen Naivität“ und von ihrem alkoholisierten Zustand. Eine versuchte Reanimation, wie von der Angeklagten behauptet, sei daher denkbar. So wies die Angeklagte Abschürfungen an den Knien auf. Das durch den Druck auf den Brustkorb zusätzliches Blut aus den Wunden geflossen ist, wie von der Angeklagten beschrieben, zeige sich anhand von Aufnahmen der Leiche.
Der Verteidiger erklärte die Annahme, die Angeklagte habe Spuren verwischen wollen, für unlogisch. Schließlich wurden nicht alle Blutspuren beseitigt. Er verwies auf die Aussage des Sachverständigen, dass es durchaus lebensnah ist, zur Stressbekämpfung zu putzen.
Freispruch gefordert
Es gebe zudem keinen Anhaltspunkt, dass die Angeklagte jemals Gewalt ausgeübt hat. Auf den vorliegenden Aufnahmen sei sie als hilflos zu erkennen. Der Geschädigte hingegen gebe sich aggressiv und gewaltsam. Es sei zudem schwer vorstellbar, dass es der Geschädigte der Angeklagten erlaubte, sechs mal mit dem Messer auf ihn einzustechen. Die Vermutung des Staatsanwaltes, dass der Geschädigte durch den ersten Stich bereits Handlungsunfähig war, verwarf der Verteidiger damit, dass der Geschädigte bei den Stichen gestanden hat.
Zusammenfassend erklärte der Verteidiger, dass eine Tötung nicht nachgewiesen werden kann, während ein Suizid nicht auszuschließen ist. Die Angeklagte sei somit freizusprechen.
Komme das Gericht dennoch zur Überzeugung, dass die Angeklagte schuldig ist, sei zunächst die Frage nach einer vorhandenen Tötungsabsicht zu klären. Dabei verwies der Verteidiger darauf, dass von den sechs Stichen an dem Geschädigten nur ein Stich tödlich war. Auch gebe es kein Motiv der Angeklagten für eine beabsichtigte Tötung. Wird von Tötung ausgegangen, sei daher anzunehmen, dass sie die Gefahr einer Tötung verkannt hat. Zudem sei laut dem Verteidiger, bei Annahme einer Tötung, von einem minderschweren Fall auszugehen. Die Beleidigungen seien schwerwiegend, Misshandlungen zum Tatzeitpunkt sieht er aufgrund der vorliegenden Foto-, Video- und Audioaufnahmen als erwiesen an. Auch die Alkoholisierung der Angeklagten sei zu berücksichtigen.
Ein letzter Appell
Das letzte Wort wurde nach Abschluss des Plädoyers an die Angeklagte übergeben. „Das ist für mich sehr schmerzhaft. Das sind wie glühende Stiche in mir“, begann die Angeklagte ihre abschließende Erklärung. Der größte Schmerz sei für sie, dass sich das Geschehene nicht rückgängig machen lässt und nichts ihr ihren Ehemann zurückbringen kann. Sie habe ihren Mann trotz der Streitigkeiten geliebt, betonte die Angeklagte mit Nachdruck. Gerne würde sie die Einzelheiten zum Geschehen am Tatabend erzählen. Doch gelinge es ihr nicht, das ganze Bild wiederherzustellen. Sie sei sich aber sicher, dass sie ihren Mann nicht hätte umbringen können. Sie hoffe bei der Urteilsfindung auf die Objektivität des Gerichts, schloss die Angeklagte ihre Ausführungen.
Das Urteil wird am 11. Dezember verkündet.