Die Angeklagte sagt, ihr Mann müsse sich die Stiche selbst zugefügt haben. Foto: © MaraJos - stock.adobe.com

Ein schwerer Fall beschäftigt das Landgericht Rottweil seit Wochen: Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar dieses Jahres ihren Ehemann in Sulgen erstochen zu haben. Am Mittwoch schilderte die Angeklagte das Geschehen aus ihrer Sicht.

Sie habe viel getrunken und daher nur lückenhafte Erinnerungen an den Tatabend, heißt es in der Einlassung der Angeklagten, vorgelesen durch ihren Anwalt im laufenden Totschlag-Prozess vor dem Landgericht Rottweil. Es seien nur Fragmente, an die sie sich erinnere.

 

Nach einem Schlag sei ihre Lippe aufgeplatzt und habe geblutet. Ihr Mann habe sie in den Rücken getreten, verspottet, erniedrigt, sie gefilmt, sich über sie lustig gemacht. Das Blut von der verletzten Lippe habe sie auf das Sofa aufgetragen- zur Analyse. Ihr Mann habe sie vom Sofa gezogen, ein Messer genommen, bedrohliche Bewegungen damit gemacht. Sie habe geschrien, vor Angst und vor Schmerzen. Verzweiflung, Unentschlossenheit habe sich in ihr ausgebreitet, denn sie habe nicht weglaufen können. Sie habe ihn gebeten aufzuhören. Die Reihenfolge der Fragmente kenne sie nicht. Genauso wenig wisse sie, was in dieser Nacht genau mit ihrem Mann passiert ist, den sie schließlich blutend am Boden vorgefunden habe. Sie habe versucht zu reanimieren – ohne Erfolg – und sei dann wie in Trance gewesen.

Von eigener Unschuld überzeugt

Sie glaube nicht daran, dass sie ihren Mann erstochen hat. Sie habe ihren Mann geliebt und nie verletzen wollen – obwohl sie von diesem wiederholt Beleidigungen, Erniedrigungen und Schläge erdulden habe müssen. Zudem könne sie sich nicht vorstellen, dass sie ihn hätte überwältigen können, schließlich sei er viel kräftiger als sie gewesen. Bei einem Angriff hätte er sich leicht wehren können. „Ich bin davon überzeugt, dass er sich die Verletzungen selbst zugeführt hat“, heißt es in der verlesenen Einlassung. Gesehen habe sie dies aber nicht. In betrunkenem Zustand habe er oft mit einem Messer gespielt und in ein Schneidebrett gestochen.

Die Rechtsmedizinerin bestätigte zwar, dass Hämatome bei der Angeklagten festgestellt wurden, die durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden sein könnten, allerdings nicht am Rücken. Zur Frage des Richters nach der Einschätzung, ob es möglich ist, dass die Frau ihn erstochen hat, als der 54-Jährige sie umklammerte, erläuterte die Rechtsmedizinerin, dies sei vorstellbar. Stiche würden häufig zuerst als Schläge wahrgenommen.

Angeklagte sieht bei sich kein Alkoholproblem

Außerdem widerspricht die Angeklagte in ihrer Einlassung vehement mancherlei Zeugenaussagen. So sei sie nicht, wie von der älteren Tochter des Geschädigten ausgesagt, die Ursache der Scheidung des Mannes und dessen Exfrau. Zwischen Juli 2012 und März 2015 habe kein Kontakt zwischen ihnen bestanden. Der Geschädigte habe sie schließlich kontaktiert, als er eine Affäre seiner damaligen Ehefrau aufgedeckt habe. Die Töchter hätten von sich aus keinen Kontakt mehr zum Geschädigten gewollt. Auch die Aussagen der Zeugen, sie habe ein Alkoholproblem, weist die Angeklagte vehement zurück. Alkohol trinke sie in üblichen Mengen bei Feiern.

Als Nebenklägerin sagte noch die zweite, 22-jährige Tochter des Geschädigten aus, die in ihren Angaben ebenso der Einlassung der Angeklagten widersprach. Der Kontaktabbruch zwischen ihr und ihrem Vater sei von ihm ausgegangen, was sie verletzt habe. Betrunken sei er nicht aggressiv und unberechenbar geworden, sondern verwirrt und „wie ein Sack.“ Das Verhalten aus den Aufnahmen von der Tatnacht kenne sie von ihrem Vater nicht. Auch sie warf der Angeklagten vor, den Vater aus der Familie gezogen zu haben. Sie bestätigte aber bei einem heftigen Streit zwischen ihrer Mutter und ihrem Vater dazwischengegangen zu sein. Schläge habe sie nicht gesehen, doch habe ihre Mutter im Nachhinein von Schlägen berichtet. Vom Tod ihres Vaters sei sie geschockt gewesen. Oft denke sie darüber nach, dass sie sich nicht mehr ausgesprochen haben.

Der Prozess wird am 22. November fortgesetzt. Am 23. November soll das Urteil fallen.