Die Angeklagte – hier beim Prozess in Rottweil – muss für sieben Jahre hinter Gitter. Foto: Archiv Schneider

Eine 55-Jährige muss wegen Totschlags für sieben Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Angeklagten mit russischer Staatsangehörigkeit gegen ein Urteil des Landgerichts Rottweil vom 11. Dezember 2023.

Es war Alkohol im Spiel an jenem verhängnisvollen 12. Februar 2023. Sehr viel Alkohol. Bei der Frau wurde ein Wert von 3,64 Promille gemessen, als sie ihren Ehemann mit insgesamt sechs Stichen in den Brust- und Schulterbereich tötete. Es sei Tequila getrunken worden, sagte die Angeklagte während des Prozesses.

 

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil stellte fest, dass die Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund der starken Alkoholisierung nicht ausschließlich rechtserheblich vermindert war. Auch ihr Ehemann war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert.

Lebensfroher Mann

Bei der Vernehmung, so hieß es von Seiten eines Polizeibeamten im Prozess, habe sie mit ihrem Mann ein Melodrama angesehen, bis dieser in sein Zimmer gegangen sei, um Informationen zum Ukrainekrieg einzuholen. Anschließend habe er mit einem russischen Bekannten telefoniert. Die Angeklagte gab zu Protokoll, sie sei eingeschlafen und habe später den blutenden Mann am Boden liegen sehen. Sie gab an, er habe Selbstmord begangen.

Dem widersprach jedoch eine Rechtsmedizinerin. Ein tödlicher Stich mit einem 15 Zentimeter langen Küchenmesser traf die linke Herzkammer des Mannes, als dieser schon am Boden gelegen sei. Insgesamt waren sechs Messerstiche zu verzeichnen.

Ein Bekannte des Verstorbenen berichtete zudem von einem lebensfrohen Mann, mit dem er noch kurz vor der Tat das Badezimmer eines Bekannten renoviert habe.

Freispruch gefordert

Der Verteidiger der Frau forderte einen Freispruch, da die Hinweise auf einen Totschlag zu gering seien. Dieser Auffassung folgte die Kammer aber nicht. Sie verurteilte die Frau wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre mehr gefordert. Aufgrund des Alkoholgehalts von 3,64 Promille erkannte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit an.

Nun wurde also die Revision verworfen und das Urteil ist endgültig rechtskräftig.