Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat wegen des Verdachts des Totschlags gegen eine 35-jährige Anklage erhoben. Die Frau soll für den Tod ihres neugeborenes Babys verantwortlich sein.
Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat wegen des Verdachts des Totschlags gegen eine 35-jährige deutsche StaatsangehörigeAnklage zum Schwurgericht des Landgerichts Hechingen erhoben. Das berichtet die Behörde am Montag, 16. Juni, in einer Pressemitteilung.
Dies bedeutet, dass die Anklage beim Landgericht eingegangen ist und diese nun geprüft wird. Dies ist ein generell übliches Vorgehen, bei dem die Richter prüfen, ob es ausreichend nachweisbare Anhaltspunkte gibt, die ein Urteil wahrscheinlich machen. Abhängig davon, wie diese Prüfung ausfällt, könnte der Prozess im Herbst dieses Jahres beginnen.
Was war geschehen? In der Nacht zum Sonntag, 30. März 2025, wurde in einem Mehrfamilienhaus in Albstadt ein totes Neugeborenes aufgefunden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hechingen war die Angeschuldigte schwanger.
Sie habe die Schwangerschaft vor ihrem Umfeld geheim gehalten. Am Abend des 29. März soll sie schließlich heimlich und von ihrem Lebensgefährten unbemerkt ein Kind im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung zur Welt gebracht haben.
Der Angeschuldigten wird nun vorgeworfen, das Neugeborene im Anschluss an die Geburt zusammen mit verschmutzten Kleidungsstücken in die Waschmaschine gelegt und die Trommel geschlossen zu haben.
Lebensgefährte stellte Waschmaschine an
Dabei habe es die Angeschuldigte zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass ihr Lebensgefährte die Waschmaschine später anstellen würde, ohne das Neugeborene zu entdecken, und dass dieses dadurch in der Waschmaschine zu Tode kommen würde.
Keine Kenntnis von Geburt
Nachdem die Angeschuldigte aufgrund zunächst unklarer Gesundheitsbeschwerden in eine Klinik verbracht worden war, stellte der Lebensgefährte der Angeschuldigten laut Staatsanwaltschaft in Unkenntnis der vorherigen Geburt die Waschmaschine an. Er habe keine Kenntnis davon gehabt, dass sich das Neugeborene in der Waschmaschine befand. Infolgedessen habe das Neugeborene ein schweres Schädeltrauma erlitten.
Obduktion gibt Hinweise auf Todesursache
Nach dem Ergebnis der durchgeführten Obduktion verstarb das Neugeborene an den Folgen eines ausgedehnten Gehirnödems, wobei auch ein Sauerstoffmangel in der Trommel den Tod des Neugeborenen mitverursacht haben könnte.
Angeschuldigte schweigt
Die Angeschuldigte hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Sie befindet sich seit der Tat ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass die Angeschuldigte als unschuldig zu gelten hat, sofern ihr nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil ihre Schuld nachgewiesen wurde.
§ 212 Strafgesetzbuch - Totschlag