Nach Aufhebung aller Geflügelpest-Auflagen im Kreis folgt der Rückschlag – in Donaueschingen-Neudingen wurde ein Schwan mit Vogelgrippe gefunden.
Erst am Montag sind im Schwarzwald-Baar-Kreis nach einem Geflügelpestfall in Bräunlingen im Dezember 2025 sämtliche Einschränkungen bei der Haltung und Verbringung von Geflügel und Geflügelprodukten wieder aufgehoben worden. Und jetzt das: Wie das Landratsamt am Dienstag mitteilte, habe das Friedrich-Löffler-Institut am selben Tag bei einem in Donaueschingen-Neudingen tot aufgefundenen Schwan die hochpathogene aviäre Influenza, auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet, bestätigt.
Die zahlreichen Untersuchungen, die in den einzurichtenden Sperrzonen durchgeführt wurden, seien laut Pressemitteilung allesamt mit negativem Ergebnis verlaufen, so dass sich keine Hinweise auf eine Weiterverbreitung oder einen weiteren Eintrag der Geflügelpest ergeben hätten.
Daher, und da es sich im aktuellen Fall jedoch lediglich um einen einzelnen Wildvogel handelt, werden nach Risikoeinschätzung zunächst keine weiteren Schutzmaßnahmen angeordnet. Abgestimmt wurde diese Entscheidung auch mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Geflügelhalter sollten jedoch aufmerksam bleiben und die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten. Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch, und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als hoch ein.
Risiko der Ansteckung
Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut laut der Pressemitteilung das Risiko einer Ansteckung als gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden.
Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden.