Die Staatsanwaltschaft Hechingen teilt mit, dass ein Fremdverschulden am Tod der im Juli in Straßberg aufgefundenen weiblichen Leiche nicht nachgewiesen werden konnte.
Eine weibliche Leiche wurde am 21. Juli 2024 in einem Waldstück bei Straßberg aufgefunden. Das Ermittlungsverfahren des Kriminalkommissariats Balingen und der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Tod der aufgefundenen Frau hat nach dem Ergebnis der Ermittlungen und der Gutachten der Rechtsmedizin keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden Dritter am Tod der Frau ergeben.
Die Auffindesituation der Frau lässt sich durch die hohe Wirkstoffkonzentration von Betäubungsmitteln im Blut der Verstorbenen erklären.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zur Herkunft der Betäubungsmittel dauern an. Das teilt die Staatsanwaltschaft Hechingen mit.