Am dritten Verhandlungstag im Prozess um den Tod einer Dobler Unternehmerin belasteten weitere Beweise das angeklagte Paar. Bei der Zeugenaussage des Schwiegersohns platzte dem Richter der Kragen.
Am 20. Juli vergangenen Jahres wurde in Dobel eine 68-jährige Unternehmerin in ihrem Wohnhaus in der Neuenbürger Straße tot aufgefunden. Die ehemalige Prokuristin des Unternehmens sowie ihr Lebensgefährte sind für die Tat angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden vor, den Mord geplant und durchgeführt zu haben. Als Motiv nannte sie das Auffliegen der Veruntreuung durch das Paar in Höhe von knapp 41 000 Euro sowie bessere Karrierechancen der Angeklagten.
Die Angeklagte räumte die Veruntreuung ein, bestritt aber eine Beteiligung am Mord. Ihr Lebensgefährte gestand Gewalt gegenüber der Unternehmerin, sprach für den konkreten Tatzeitraum aber von einem Blackout. Am dritten Verhandlungstag am Dienstag ging es einerseits um die Abbuchungen von Unternehmensgeldern durch das Paar auf private Konten.
Buchungen belasten Paar
Zwei Finanzermittler listeten die Überweisungen minutiös auf. Von unterschiedlichen Unternehmenskonten habe das Paar Geld auf eigene PayPal-Konten transferiert. Von insgesamt sechs erfolgreichen Versuchen war die Rede. Im entsprechenden Polizeibericht stimmten die Daten jedoch nicht mit allen Buchungen und Rechnungen überein. Der vorsitzende Richter Armin Ernst bat hier um weitere Aufklärung.
Firma ist gut gelaufen
Die Steuerberaterin des Unternehmens erklärte im Zeugenstand, dass die kleineren Buchungen – diese beliefen sich auf Summen zwischen knapp 3000 und gut 9000 Euro – bei einer Plausibilitätsprüfung nicht weiter aufgefallen seien. Denn einerseits habe es Rechnungen dazu gegeben. Andererseits sei die Firma gut gelaufen und deshalb seien immer wieder größere Summen überwiesen worden.
Aufgrund von Suchtproblemen der Unternehmerin hätten sich die Mitarbeiter aber Sorgen um die Zukunft der Firma gemacht. Der kurzfristige Rauswurf des Schwiegersohns – er war ebenfalls Prokurist im Unternehmen – habe zu Querelen geführt. Zu deren Beilegung sei sie hinzugezogen worden. Ein Verkauf der Firma habe zur Debatte gestanden, erzählte sie, letztendlich aber nicht vollzogen worden.
Alarmanlage
Auch zur Sicherung des Wohnhauses der Unternehmerin gab es neue Informationen. Der zuständige Techniker erklärte, wer wann die Alarmanlage aktivieren und abschalten konnte. Zur Tatzeit sei die Anlage aber nicht eingeschaltet gewesen. Ursprünglich habe sich die Firma im Wohnhaus befunden. Deshalb wollte die Geschädigte dort eine Alarmanlage haben.
„Ich war verliebt“
Der ehemalige Lebensgefährte der Unternehmerin gab an, sie vor knapp zwei Jahren kennengelernt zu haben. „Ich war verliebt“, erzählte er. Der Schwiegersohn habe den Kontakt jedoch unterbinden wollen. Zudem habe sich die Unternehmerin nach einer Attacke durch den Schwiegersohn bedroht gefühlt. Deshalb habe sie unter Sicherheitsschutz vorübergehend bei ihm gewohnt. Über die Vorgänge in der Firma sei er informiert gewesen. Er beschuldigte den Schwiegersohn, die Unternehmerin bedrängt zu haben. Allerdings blieb unklar, ob sie ihm das erzählt oder er es sich zusammengereimt hatte.
Schwiegersohn ändert Aussagen
Der Schwiegersohn bestritt sämtliche Vorwürfe. Er habe sich um seine Schwiegermutter und die Firma gekümmert, erklärte er. Wegen ihrer Suchtprobleme habe er ihr den Autoschlüssel abgenommen. Anschließend sei es zum Zerwürfnis gekommen und er habe seine Kündigung erhalten. Auf Druck der Belegschaft sei er jedoch wieder eingestellt worden. Mittlerweile ist er Geschäftsführer des Unternehmens.
Bei zwei Punkten verstrickte er sich in Widersprüche
Vor allem bei zwei Punkten verstrickte er sich in Widersprüche gegenüber seinen ursprünglichen Aussagen bei der Polizei. Sein Alibi musste er korrigieren, obwohl andere Zeugen es bestätigt hatten. Und auch darüber wann, wo und mit wem ein Gespräch stattgefunden haben soll, in welchem die Angeklagte ihm angeboten habe, die Unternehmerin töten und es wie einen Raubmord aussehen zu lassen, machte er unterschiedliche Angaben.
Da platzte dem vorsitzenden Richter Ernst der Kragen. „Ich habe erhebliche Zweifel an dem, was sie hier sagen“, meinte er zum Schwiegersohn. Ernst stellte ihm ein Amtsgerichtsverfahren wegen einer Falschaussage vor Gericht in Aussicht. Der Richter unterbrach die Sitzung. Der Schwiegersohn beriet sich mit seinem Anwalt. Dieser erklärte schließlich, dass Teile des Alibis stimmten. Deshalb hätten sich auch andere Zeugen so erinnert. Das Angebot der Angeklagten habe er für einen Scherz gehalten, so der Schwiegersohn.