Trotz intensiver Spurensuche der Polizei am Ruster Altrhein bleibt der Fall der ermordeten Europa-Park-Künstlerin Alla K. bislang ungeklärt. Foto: Archivfoto: Bender

Der Fall hat deutschlandweit für Aufsehen gesorgt: 2019 wurde die Leiche der ermordeten Europa-Park-Künstlerin Alla K. im Ruster Altrhein gefunden. Nun, drei Jahre später, scheint es weiterhin fraglich, ob der Fall jemals aufgeklärt werden kann.

Rust - Nachdem Angler im Mai 2019 die Leiche von Alla K. gefunden hatten, war sofort der damals 30-jährige Lebensgefährte der Künstlerin ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten. Sie vermuteten schnell, dass die Ukrainerin, die 2010 durch die RTL-Show "Das Supertalent" Bekanntheit erlangt hatte und mehrfach als freie Künstlerin im Europa-Park aufgetreten war, von ihrem Showpartner und Ex-Freund erstickt worden war.

 

Auch der Rechtsanwalt hat keine Neuigkeiten

Dass Reydi A. Alla K.s Leiche im Fluss entsorgt hatte, schien relativ unstrittig; nicht aber, ob er die 33-Jährige auch getötet hatte: Das Landgericht Freiburg hatte den Kubaner im September 2019 freigesprochen, da die Rechtsmediziner der stark verwesten Leiche weder Anhaltspunkte für die Todesursache noch eindeutige Zeichen einer Gewaltanwendung fanden. Auch ein Motiv sahen die Richter nicht – und setzten Reydi A. nach fünf Monaten Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß – ohne Auflagen. Daraufhin ging dieser in sein Heimatland zurück.

Doch die Staatsanwaltschaft und die Eltern der Getöteten legten Beschwerde beim Oberlandesgericht in Karlsruhe ein – und hatten Erfolg. Karlsruhe verwies den Fall 2020 zurück nach Freiburg. Am 25. Januar 2021 begann der Prozess wegen vorsätzlicher Tötung gegen Reydi A. – allerdings ohne den Angeklagten. "Coronabedingt", erklärte dessen Rechtsanwalt Florian Rappaport damals, Kuba müsse die Ausreise seines Mandanten erst genehmigen. "Mein Mandant wird für den Prozess freiwillig zurückkommen", erklärte er damals. Er habe "regelmäßig Kontakt" mit Reydi A.

Neuigkeiten gab es im Januar 2022: Auf Anfrage unserer Redaktion teilte das Landgericht Freiburg mit, dass "ein Haftbefehl gegen den Angeklagten und eine internationale Ausschreibung zur Festnahme" besteht. Bereits als der Angeklagte am ersten Prozesstag nicht aufgetaucht war, habe die Staatsanwaltschaft einen Vorführhaftbefehl beantragt, dieser hat aber nur in Deutschland Gültigkeit. Der internationale Haftbefehl hingegen setzt die überwiegende Verurteilungsfähigkeit des Gesuchten voraus. Dennoch betonte sein Anwalt damals: "Die Beweislage hat sich nicht geändert, der Verdacht gegen meinen Mandanten sich nicht erhärtet."

Kein Auslieferungsabkommen mit Kuba

Nun ein halbes Jahr später hat sich an dieser Situation nichts geändert: Es gebe "keine Neuigkeiten. Von einer Verhaftung des Angeklagten ist dem Landgericht nichts bekannt", erklärte die Pressestelle des Landgerichts Freiburg am Mittwoch. Auch sein Anwalt Rappaport erklärte am Mittwochabend: "Leider habe ich auch keine Neuigkeiten für Sie."

Dass der Fall jemals aufgeklärt werden kann, scheint somit unwahrscheinlicher denn je. Denn ob das Landgericht Freiburg Reydi A. dazu zwingen kann, sich dem Verfahren zu stellen, ist fraglich: Mit Kuba hat Deutschland kein Auslieferungsabkommen geschlossen.

Chronologie der Ereignisse

Ende April 2019: In Rust, wo sie in der Vergangenheit mehrfach im Europa-Park auftrat, gibt es das letzte Lebenszeichen von Alla K.

17. Mai: Alla K. wird vermisst gemeldet.

18. Mai: Zwei Angler finden die in Folie eingewickelte Leiche im Altrhein. Sie war mit Hantelgewichten beschwert.

19. Mai: Reydi A. wird festgenommen. Der Vorwurf der Polizei: Er habe – wohl nach einem Streit – Alla K. in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen erstickt und ihre Leiche anschließend im Wasser abgelegt. 

11. Oktober: Der Ex-Lebensgefährte und Showpartner der Getöteten wird auf Beschluss der Schwurkammer des Landgerichts Freiburg aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Totschlagsanklage, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wird abgelehnt. 

14. Oktober: Die Staatsanwaltschaft legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ein.

12. Februar 2020: Das OLG gibt der Beschwerde statt und verweist den Fall zurück ans Landgericht. 

25. Januar 2021: Der erste Verhandlungstag im neuen Prozess beginnt, ohne den Angeklagten, die Staatsanwaltschaft beantragt einen Vorführbefehl.

Januar 2022: Das Landgericht Freiburg teilt der LZ mit, dass ein Haftbefehl gegen den Angeklagten und eine internationale Ausschreibung zur Festnahme besteht.

Auch der Rechtsanwalt hat keine Neuigkeiten

Dass Reydi A. Alla K.s Leiche im Fluss entsorgt hatte, schien relativ unstrittig; nicht aber, ob er die 33-Jährige auch getötet hatte: Das Landgericht Freiburg hatte den Kubaner im September 2019 freigesprochen, da die Rechtsmediziner der stark verwesten Leiche weder Anhaltspunkte für die Todesursache noch eindeutige Zeichen einer Gewaltanwendung fanden. Auch ein Motiv sahen die Richter nicht – und setzten Reydi A. nach fünf Monaten Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß – ohne Auflagen. Daraufhin ging dieser in sein Heimatland zurück.

Doch die Staatsanwaltschaft und die Eltern der Getöteten legten Beschwerde beim Oberlandesgericht in Karlsruhe ein – und hatten Erfolg. Karlsruhe verwies den Fall 2020 zurück nach Freiburg. Am 25. Januar 2021 begann der Prozess wegen vorsätzlicher Tötung gegen Reydi A. – allerdings ohne den Angeklagten. "Coronabedingt", erklärte dessen Rechtsanwalt Florian Rappaport damals, Kuba müsse die Ausreise seines Mandanten erst genehmigen. "Mein Mandant wird für den Prozess freiwillig zurückkommen", erklärte er damals. Er habe "regelmäßig Kontakt" mit Reydi A.

Neuigkeiten gab es im Januar 2022: Auf Anfrage unserer Redaktion teilte das Landgericht Freiburg mit, dass "ein Haftbefehl gegen den Angeklagten und eine internationale Ausschreibung zur Festnahme" besteht. Bereits als der Angeklagte am ersten Prozesstag nicht aufgetaucht war, habe die Staatsanwaltschaft einen Vorführhaftbefehl beantragt, dieser hat aber nur in Deutschland Gültigkeit. Der internationale Haftbefehl hingegen setzt die überwiegende Verurteilungsfähigkeit des Gesuchten voraus. Dennoch betonte sein Anwalt damals: "Die Beweislage hat sich nicht geändert, der Verdacht gegen meinen Mandanten sich nicht erhärtet."

Kein Auslieferungsabkommen mit Kuba

Nun ein halbes Jahr später hat sich an dieser Situation nichts geändert: Es gebe "keine Neuigkeiten. Von einer Verhaftung des Angeklagten ist dem Landgericht nichts bekannt", erklärte die Pressestelle des Landgerichts Freiburg am Mittwoch. Auch sein Anwalt Rappaport erklärte am Mittwochabend: "Leider habe ich auch keine Neuigkeiten für Sie."

Dass der Fall jemals aufgeklärt werden kann, scheint somit unwahrscheinlicher denn je. Denn ob das Landgericht Freiburg Reydi A. dazu zwingen kann, sich dem Verfahren zu stellen, ist fraglich: Mit Kuba hat Deutschland kein Auslieferungsabkommen geschlossen.

Chronologie der Ereignisse

Ende April 2019: In Rust, wo sie in der Vergangenheit mehrfach im Europa-Park auftrat, gibt es das letzte Lebenszeichen von Alla K.

17. Mai: Alla K. wird vermisst gemeldet.

18. Mai: Zwei Angler finden die in Folie eingewickelte Leiche im Altrhein. Sie war mit Hantelgewichten beschwert.

19. Mai: Reydi A. wird festgenommen. Der Vorwurf der Polizei: Er habe – wohl nach einem Streit – Alla K. in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen erstickt und ihre Leiche anschließend im Wasser abgelegt. 

11. Oktober: Der Ex-Lebensgefährte und Showpartner der Getöteten wird auf Beschluss der Schwurkammer des Landgerichts Freiburg aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine Totschlagsanklage, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wird abgelehnt. 

14. Oktober: Die Staatsanwaltschaft legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ein.

12. Februar 2020: Das OLG gibt der Beschwerde statt und verweist den Fall zurück ans Landgericht. 

25. Januar 2021: Der erste Verhandlungstag im neuen Prozess beginnt, ohne den Angeklagten, die Staatsanwaltschaft beantragt einen Vorführbefehl.

Januar 2022: Das Landgericht Freiburg teilt der LZ mit, dass ein Haftbefehl gegen den Angeklagten und eine internationale Ausschreibung zur Festnahme besteht.