Drei Wochen lang galt eine junge Frau aus Bad Teinach-Zavelstein als vermisst. Vergangene Woche wurde in einem Waldstück im Stadtgebiet ihre Leiche gefunden. Ein Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft bestätigte nun, in welcher Beziehung die beiden zueinander standen.
Seit Freitagabend verbreitet sich die Nachricht wie ein Lauffeuer. Die Betroffenheit ist groß – und wird nicht zuletzt in den sozialen Medien im Internet zum Ausdruck gebracht.
Eine 25-jährige Frau aus Bad Teinach-Zavelstein, die seit dem 2. September vermisst wurde, wurde am Montag vergangener Woche offenbar tot in einem Waldstück im Gebiet ihrer Heimatkommune aufgefunden.
Verdacht des Totschlags
Nach derzeitigem Stand handle es sich bei der entdeckten Frauenleiche um die Vermisste, erklärten die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeipräsidium Pforzheim am Freitagabend in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Im Rahmen der Ermittlungen hatten sich demnach Hinweise auf ein mögliches Tötungsdelikt ergeben. Dringender Tatverdacht ergab sich gegen einen 45-Jährigen, der am Freitagnachmittag dem Haftrichter am Amtsgericht Tübingen vorgeführt wurde und seitdem wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft sitzt.
Wie Nicolaus Wegele, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen, nun auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte, lebten der mutmaßliche Täter und das Opfer zuvor in einer Beziehung.
Wegele bestätigte darüber hinaus einen besonders tragischen Umstand: Die Frau hatte eine kleine Tochter, die jedoch wohlauf sei.
Unbeantwortete Fragen
Ansonsten verwies der Staatsanwalt darauf, „dass die Ermittlungen zum Tathergang und den Hintergründen der Tat am Anfang stehen, weswegen wir uns jedenfalls derzeit nicht weiter äußern möchten“.
So bleibt zunächst unter anderem unklar, wie die junge Frau ums Leben kam und ob es eine etwaige Tatwaffe gibt. Auch Fragen zum Tatort sind noch unbeantwortet.
Oder ob es sich bei der mutmaßlichen Tat um Mord oder Totschlag gehandelt haben könnte.
„Derzeit besteht dringender Tatverdacht wegen Totschlags“, erklärte Wegele. „Wie in jedem Ermittlungsverfahren wird die abschließende rechtliche Bewertung einer Tat aber erst nach Abschluss der Ermittlungen vorgenommen. Änderungen sind daher möglich.“
Damit ein Tötungsdelikt als Mord beurteilt wird, muss mindestens eines der gesetzlich vorgesehenen Mordmerkmale erfüllt sein, die Tötung also beispielsweise heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen oder aus Habgier erfolgt sein.
Zeugen gesucht
Die Polizei sucht nun Zeugen, die am 2. September oder den darauffolgenden Tagen im Bereich des Waldgebiets zwischen den Ortschaften Emberg, Schmieh und Rötenbach Beobachtungen gemacht haben oder andere sachdienliche Hinweise geben können. Diese werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07231/1 86 44 44 beim Kriminaldauerdienst in Pforzheim zu melden.
Die Ermittlungen der Sonderkommission „Hirsch“, insbesondere zu den näheren Hintergründen der Tat und möglichen Motiven, dauern an.