Ein 47-jähriger Mann hat vor Gericht die Tötung seiner Ehefrau eingeräumt. Die Tat geschah Ende Juni 2025 in Müllheim. Die Motivlage ist unklar.
Vor der ersten großen Strafkammer des Freiburger Landgerichts hat am Dienstag der Prozess gegen einen 47 Jahre alten siebenfachen Familienvater begonnen, der im vergangenen Juni in Müllheim seine drei Jahre jüngere Frau erstochen haben soll.
Der Mann, der 2022 zusammen mit der Frau und fünf seiner sieben gemeinsamen Kinder aus Afghanistan nach Südbaden gekommen war, hat die Tat in einer schriftlichen Erklärung eingeräumt. Das Geständnis hat sein Verteidiger Nicolai Erschig verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten in ihrer Anklageschrift Totschlag vor.
Die mögliche Motivlage des Mannes konnte man zu Prozessbeginn nur erahnen: Zwischen ihm und seiner Frau gab es wohl immer wieder Konflikte, vor allem seit die Familie nach Deutschland gekommen war. Er habe seine Frau und seine Kinder aber immer sehr geliebt, so der 47-Jährige.
Keine Arbeit gefunden
Der Mann verkraftete es offenbar nicht gut, dass er in Deutschland keine Arbeit fand. Außerdem soll der Mann zuletzt zunehmend eifersüchtig gewesen sein und seiner Frau verboten haben, mit anderen Menschen zu telefonieren.
In Afghanistan hatte er als Kraftfahrer unter anderem für die deutschen Einsatzkräfte in Masar-e Scharif im Norden des Landes gearbeitet. Eine Berufsausbildung hat er nicht. Seine Frau habe nach Afghanistan zurückkehren wollen, er aber nicht. Er wisse, dass seine Kinder ihm seine Tat wohl nie verzeihen werden.
Nach Deutschland kam die Familie, da der Mann nach der Machtübernahme durch die Taliban um sein Leben fürchten musste.
Von Konflikten berichtet
Die erste Zeit in Deutschland in einer Asylunterkunft in Bad Krozingen, sei „voller Lachen“ und sehr glücklich gewesen, so der Angeklagte wörtlich. Nach dem Umzug nach Müllheim habe es dann mehr Konflikte gegeben. Zeitweise arbeitete der Mann in Mannheim, das habe seine Frau aber nicht gewollt, da er dann so weit von der Familie weg gewesen wäre.
Am Tag des Verbrechens, dem 22. Juni des vergangenen Jahres, sei es morgens zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf die Ehefrau den Mann mit einem Messer bedroht habe, geht aus der Erklärung des Angeklagten hervor. Er habe es ihr abgenommen und dann zugestochen.
13 Messerstiche
Laut Oberstaatsanwalt Karsten-Nils Schwarz wurden bei der getöteten Frau 13 Messerstiche festgestellt, von denen fünf das Herz verletzten, so dass die Frau innerhalb weniger Minuten verblutete. Tatwaffe sei ein mittelgroßes Küchenmesser gewesen. Dieses Messer richtete der Angeklagte nach der Tat wohl auch gegen sich selbst.
Polizeibeamte, die als erste am Tatort waren, schilderten vor Gericht, dass der Mann sich selbst immer wieder in den Hals gestochen habe. Über zwei Stunden hinweg habe er sein Messer nicht weggelegt, so dass ein Zugriff erst durch Spezialkräfte mehrere Stunden nach der Tat erfolgen konnte. Zu diesem Zeitpunkt sei der Mann geschwächt gewesen und habe auch nicht mehr sehr zusammenhängend geredet. Er habe nicht zugelassen, dass männliche Polizeibeamte sich seiner toten Frau, die auf dem Küchenboden lag, näherten.
Klar sei: Der Angeklagte litt an Depressionen und wurde wegen Schlaflosigkeit medikamentös behandelt. Klar sei auch: Beim Eintreffen der Polizei kam für die Ehefrau jede Hilfe zu spät.
Für den Prozess sind bis Ende März insgesamt sieben Verhandlungstage vorgesehen. Neben weiteren Zeugen wird auch ein psychologischer Sachverständiger angehört werden. Am Freitag wird die Verhandlung fortgesetzt.
Aussage einer der Töchter
Dann soll eine Videoaufzeichnung einer Aussage von einer der Töchter der Familie gezeigt werden, die zur Tatzeit in der Wohnung waren. Die beiden Anwältinnen der Nebenklage, Claudia Meng und Hanna Steiert, haben dafür einen Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Ob dem stattgegeben wird, entscheidet sich in der weiteren Verhandlung.