Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer die ordentliche Verwahrung des Angeklagten. Foto: Michael Werndorff

Das Strafgericht in Basel muss entscheiden, ob es den Beschuldigten im Mordprozess vom Nasenweg erneut in eine stationäre Maßnahme schickt oder ihn verwahrt.

Der 33-jährige Schweizer hat die Tat gestanden, gilt aber als schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im August 2024 eine 75-jährige Frau am Nasenweg im Basler Breite-Quartier brutal mit einem Messer getötet zu haben. „Die Tat war derart bestialisch, dass der Mordtatbestand erfüllt ist“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er forderte die ordentliche Verwahrung.

 

Die Voraussetzungen für eine weitere stationäre Maßnahme sah die Anklage hingegen als nicht erfüllt an. Der Beschuldigte hatte schon eine solche Therapie absolviert, nachdem er im November 2014 im gleichen Quartier zwei Frauen getötet und einen Mann schwer verletzt hatte – die neuste Tat beging er auf einem unbegleiteten Freigang aus den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK).

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft könne er erst therapiert werden, wenn er von sich aus bereit sei, über sein Wahnsystem zu berichten. Eine lebenslängliche Verwahrung kommt allerdings auch nicht in Frage, wie der Staatsanwalt sagte. Laut Gutachten könne eine Therapierbarkeit in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Für weitere Behandlung

Der Verteidiger betonte in seinen Ausführungen die Schuldunfähigkeit seines Mandanten und sprach sich für eine stationäre Maßnahme aus, um die weitere Behandlung des 33-Jährigen zu gewährleisten. Dieser sei damit einverstanden und wolle eine Elektrokrampftherapie versuchen. Zudem widersprach der Verteidiger der Staatsanwaltschaft bezüglich des Mordvorwurfs. Die objektiven Merkmale eines Mordes seien zwar „zweifelsfrei erfüllt“, weil sein Mandant aber unfähig gewesen sei, das Unrecht seiner Tat einzusehen, könne ihm auch keine Skrupellosigkeit angelastet werden.

Der Beschuldigte leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit wahnaft-halluzinatorischem Erleben, wie es mehrfach hieß. Zudem habe seine Erkrankung eine autistische Komponente, durch die er sich tendenziell zurückziehe, statt offen über sich und vor allem über seine Gefühls- und Gedankenwelt zu sprechen.

„Es tut mir schrecklich leid“

Der 33-Jährige sagte vor den Plädoyers: „Es tut mir schrecklich leid, dass ich so viele Familien traurig gemacht habe.“ Und zur Frage, ob er die Tat gemäß Anklageschrift begangen habe, sagte er: „Es ist wahr.“ Ansonsten war sein Aussageverhalten von langen Denkpausen geprägt. Fakten, wie etwa seinen Geburtsort, konnte er kohärent reproduzieren. Auf die Tat und seine Beweggründe angesprochen, schaute er weg und verbarg seinen Blick hinter der linken Hand.

Ähnlich verhielt er sich, als er von Gerichtspräsident Dominik Kiener zur Nebenrealität befragt wurde, die er gemäß psychiatrischem Gutachten erlebe. Diese Welt ist von fantastischen Wesen durchsetzt, die er in optischen Halluzinationen wahrnimmt und von denen er Anweisungen erhält und die ihm teilweise Angst bereiten, führte der Gutachter aus.

Schuld der Erkrankung

Der genaue Mechanismus, wie das zu den Taten geführt hat, blieb aber auch am ersten Verhandlungstag verborgen. „Ich kann mich dieser Nebenwelt annähern, aber wenn er keinen Einblick bietet, kann ich nicht sagen, was sein Handeln motiviert“, erklärte der Gutachter. Er war sich jedoch sicher, dass die Taten am Ende die Schuld der Erkrankung waren und nicht des Beschuldigten. Dass der Doppelmörder von 2014 erneut in der gleichen Nachbarschaft während eines Urlaubs von der Psychiatrie gemordet haben soll, sorgte nach der Tat im Jahr 2024 für großes Aufsehen. Wie das am Mittwoch zitierte psychiatrische Gutachten festgestellt hat, hat der Beschuldigte in der Therapie Halluzinationen in Verbindung mit der Nebenrealität gehabt, ohne äußerliche Symptome zu zeigen.

Weil seinen ersten Taten von außen erkennbare Symptome vorangegangen seien, habe man in den UPK daran orientiert. Ein separater Untersuchungsbericht kam im Mai aber zum Schluss, die Einschätzungen der UPK seien „fachlich nachvollziehbar“ gewesen. Das Urteil ist für Freitag um 11 Uhr angekündigt. Bis zu dahin gilt die Unschuldsvermutung.