Die Achterbahn in Klotten steht noch still. Foto: dpa/Thomas Frey

Warum stürzte eine Frau am Wochenende im rheinland-pfälzischen Klotten aus einer Achterbahn? Das ist noch immer unklar, Hinweise auf eine Straftat gibt es aber nicht.

 Nach dem tödlichen Achterbahn-Unglück in einem Freizeitpark in Rheinland-Pfalz hat die Polizei die Ergebnisse der Obduktion veröffentlicht. Hinweise auf eine Straftat ergaben sich daraus nicht, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Mittwoch mit.

Die 57-jährige Frau aus dem Saarland sei eindeutig an den Folgen des Sturzes aus der Achterbahn des Parks in Klotten gestorben. Wie es zu dem Unglück kam, war weiterhin unklar. Am Samstagnachmittag war die Frau in einem Wild- und Freizeitpark aus der fahrenden Bahn gefallen und trotz Reanimationsversuchen noch vor Ort gestorben. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte zunächst die Achterbahn, gab sie inzwischen aber wieder frei.

Wann ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Vorfall vorliege, sei noch nicht absehbar. Unterlagen zu der Achterbahn seien sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Betreiber zur Verfügung gestellt worden. Sie würden zurzeit ausgewertet, darüber hinaus würden Zeugen vernommen.

Achterbahn noch geschlossen

Der Freizeitpark hatte am Wochenende erklärt, die Achterbahn vorsorglich erneut überprüfen zu lassen. Daher bleibe sie vorerst geschlossen. Der Park selbst ist seit Dienstag wieder geöffnet, die Achterbahn blieb aber zunächst stehen. Grund dafür ist, dass der Kreis Cochem-Zell den Betrieb der Bahn vorübergehend untersagt hat.

Zuerst müsse der TÜV die Sicherheit des Fahrgeschäfts prüfen, teilte der Kreis am Mittwoch mit. Bei der Achterbahn handle es sich um einen Sonderbau. Nach Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden gekommen seien, müssen solche Anlagen auf die Betriebs- und Standsicherheit geprüft werden. Erst wenn die Freigabe durch den TÜV erfolge, könne die Achterbahn wieder in Betrieb genommen werden.