Bei dem Unfall wurden der Motorradfahrer und der Beifahrer getötet. (Archivbild) Foto: SDMG/Schulz

Zwei Menschen wurden im September 2021 bei einem Verkehrsunfall bei Pfalzgrafenweiler getötet. Seit März des vergangenen Jahres beschäftigt der Fall die Gerichte. Am Donnerstag sollte der Fall erneut verhandelt werden. Doch der Angeklagte blieb der Verhandlung fern. Der Richter fällte dennoch ein Urteil.

Der Rechtsstreit um einen tödlichen Unfall bei Pfalzgrafenweiler will einfach kein Ende nehmen. Im September 2021 starben zwei Menschen, als ein damals 74-jähriger Autofahrer von der L 404 auf ein Firmengelände nach links abbiegen wollte und dabei einen entgegenkommenden Motorradfahrer übersah.

 

Noch an der Unfallstelle erlagen der Motorradfahrer und der Beifahrer des damals 74-Jährigen ihren Verletzungen. Der mutmaßliche Unfallverursacher überlebte praktisch unverletzt und muss sich seit März 2023 vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung und Fahren ohne Führerschein.

Bereits im April des vergangenen Jahres fällte das Amtsgericht Freudenstadt ein Urteil und verhängte eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Doch beide Seiten legten Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft forderte eine längere Haftstrafe – nämlich ein Jahr und sechs Monate. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.

Mehrere Krankheiten

Beim ersten Termin des Berufungsverfahrens im November vor dem Landgericht Rottweil konnten beide Seiten keine Einigung erzielen. Im Dezember sollte es einen Fortsetzungstermin geben, der dann aber abgesagt wurde. Erst an diesem Donnerstag wurde der Fall nun weiterverhandelt.

Doch wider Erwarten konnte auch diesmal der Fall nicht abgeschlossen werden. Denn der Angeklagte und dessen Anwalt waren nicht zum Prozess erschienen. Offenbar leidet der mittlerweile 76-Jährige an gleich mehreren Krankheiten und den Folgen eines Unfalls. Denn der Mann hatte sich im Februar seinen Kopf an einem Fahrzeug gestoßen und musste danach mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden.

Die Anklagebank blieb beim Prozesstermin am Donnerstag leer. Der Verteidiger hatte zwei ärztliche Atteste eingereicht. Foto: Beyer

Und so versuchte der Anwalt nun den Prozess mit Verweis auf den Gesundheitszustand seines Mandanten bis auf Weiteres zu verschieben – und das auf den letzten Drücker. „Wir haben gestern Abend nach Dienstschluss zwei Atteste erhalten“, erklärte der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung.

Doch offenbar wollte sich der Richter damit nicht einfach abfinden. „Ich bin immer wieder erstaunt, dass jeder Arzt bereit ist, in ein Attest ‚Verhandlungsunfähigkeit‘ reinzuschreiben, obwohl die gar nicht wissen, was Verhandlungsunfähigkeit ist“, ärgerte sich der Richter. Schließlich sei das ein Rechtsbegriff.

Statt den Prozess zu verschieben, pausierte er die Verhandlung, um die beiden Ärzte anzurufen. Das Ergebnis: Der eine Arzt hatte den Angeklagten das letzte Mal vor zwei Wochen gesehen. Und die andere Ärztin hatte den 76-jährigen zwar kurz zuvor untersucht, aber nichts feststellen können. Der Mann habe allerdings über Bauchschmerzen und Übelkeit geklagt.

Bei den anwesenden Prozessbeteiligten sorgte das für Unverständnis. Besonders deutlich äußerte sich ein Anwalt zweier Nebenklägerinnen: „Es macht mich fassungslos, wie locker man mit Zeugenbescheinigungen umgeht.“ Sowohl der Staatsanwalt als auch die beiden Anwälte der Nebenklage beantragten, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen.

Rechtsstreit nicht beendet

Dem folgte schließlich auch der Richter mit seinem Urteil, weil der Angeklagte „ohne ausreichende Entschuldigung“ der Verhandlung ferngeblieben sei. Die Berufung des 76-Jährigen ist damit verworfen. Beendet ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht. Denn die Berufung der Anklage bleibt weiter bestehen.

Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden: Zieht sie die eigene Berufung zurück, dürfte dass bedeuten, dass der mutmaßliche Unfallverursacher früher in Haft kommt – dann allerdings nur für ein Jahr und drei Monate. Bleibt der Staatsanwalt dabei, eine längere Haftstrafe zu fordern, kommt der Fall erneut vor Gericht.