Ein Toter, sieben teils lebensgefährlich verletzte Menschen – das ist die verheerende Bilanz eines Verkehrsunfalls auf der B 523 zwischen VS und Trossingen. Die Ermittlungen der Polizei laufen, es gibt aber auch gute Nachrichten.
Wie konnte es zu dem verheerenden Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 523 auf Höhe Dauchingen kommen? Am Samstag geriet dort ein 33-jähriger Fahrer eines Toyota Lexus bei seiner Fahrt von Trossingen in Richtung Villingen auf die Gegenfahrbahn.
Dort kollidierte er frontal mit einem entgegenkommenden Ford Fiesta. In die Unfallstelle krachte zudem ein hinter dem Toyota fahrender VW. Mit schlimmen Folgen: Im Fiesta starb der Beifahrer (50), die Fahrerin (45) wurde leicht verletzt.
Der Unfallverursacher erlitt schwere, zwei Kinder (9 und 12) teils lebensgefährliche Verletzungen. Die Insassen des VW (39, 32 und 2) kamen glücklicherweise mit leichten Verletzungen davon.
Unfallopfer außer Lebensgefahr
Wie Polizeisprecher Daniel Brill auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, gibt es hinsichtlich der Verletzten immerhin eine gute Nachricht: Alle Unfallopfer sind mittlerweile außer Lebensgefahr.
Die große Zahl von Verletzten löste einen länderübergreifenden Rettungseinsatz aus. Denn alleine vier Rettungshubschrauber flogen die Unfallstelle an: Aus Freiburg kam von der DRF der Heli Christoph 54, aus Leonberg Christoph 41, aus der Schweiz eilten die Rettungshubschrauber Lions 1 aus dem Kanton Aargau (Luftlinie 75 Kilometer entfernt) und die Rega 01 aus Zürich (80 Kilometer) herbei.
Großeinsatz der Rettungskräfte
Vor Ort waren darüber hinaus sechs Rettungswagen, zwei Krankenwagen, sechs Notärzte und die Feuerwehr. Diese half bei der Versorgung der Verletzten. Denn eingeklemmt war glücklicherweise keine der Betroffenen.
Die Experten der Verkehrspolizei aus Zimmern nahmen gemeinsam mit einem von der Staatsanwaltschaft bestellten Unfallsachverständigen, die Ermittlungen zur Ursache der folgenreichen Kollision auf. Bislang ist aber unklar, wie es dazu kommen könnte und ob beispielsweise eine Ablenkung durch ein Mobiltelefon oder auch Überholmanöver eine Rolle spielte.
Laut des Polizeisprechers könne man „nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter und der Staatsanwaltschaft“ aufgrund der noch laufenden Ermittlungen bislang keine Angaben machen. Daher ist auch noch nicht klar, ob sich der Unfallverursacher eventuell in irgendeiner Form strafrechtlich für den Tod eines Unfallopfers und die verletzten Beteiligten verantworten muss.