Über mehrere Stunden überwachte die Polizei den in seiner Kehler Wohnung verschanzten 53-Jährigen. Beim Zugriff durch SEK-Beamte kam es zu tödlichen Schüssen. Foto: Michael

Polizisten schießen im Herbst fünf Mal auf 53-Jährigen. Vorfall von Recht auf Notwehr gedeckt.

Offenburg/Kehl - Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat die Ermittlungen im Fall des im Herbst in Kehl von SEK-Beamten getöteten 53-jährigen Mannes eingestellt. Dieser war am 25. Oktober im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung in seiner Wohnung in Kehl von mehreren Schüssen aus den Dienstwaffen zweier Beamten getroffen worden. Gegen die beiden SEK-Beamten bestand der Anfangsverdacht des Totschlags, welcher aber durch die Ermittlungen nicht bestätigt worden sei, teilt die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

53-Jähriger verschanzt sich in Wohnung

Anlass für die Durchsuchung war, dass der 53-Jährige zuvor mit einem Messer auf der Straße auffällig geworden sein soll und sich anschließend in seiner Wohnung verschanzt hatte. Versuche der Kontaktaufnahme – auch unter Beteiligung von Verwandten – scheiterten laut Staatsanwaltschaft. Für die vor der Wohnung positionierten Beamten sei erkennbar gewesen, dass der Mann ein Messer in der Hand hielt und selbst eine blutende Wunde an der Hand hatte.

Nach mehreren Stunden erließ ein Bereitschaftsrichter einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung. Dem vorausgegangen war die Anhörung eines behandelnden Arzts, welcher ein Eingreifen insbesondere wegen der möglichen Gefahr für Dritte für erforderlich gehalten habe, so die Staatsanwaltschaft.

Der folgende SEK-Einsatz sei dank eines von den Beamten aufgenommenen Videos gut rekonstruiert worden: Die elf eingesetzten Beamten trafen demnach an einer unübersichtlichen und engen Stelle der Wohnung auf den Mann, der ein Messer in der Hand hielt und auf die Ansprache der Beamten nicht reagierte. Versuche, den 53-Jährigen mittels eines Elektroschockgeräts sowie eines Schlagstockes außer Gefecht zu setzen, scheiterten, schildert die Staatsanwaltschaft.

Mann droht mit Messer 

Sodann habe der Mann das Messer unvermittelt in Richtung eines der SEK-Beamten geschwungen. Daraufhin habe sich ein als sogenannter Sicherungsschütze eingeteilter Beamter entschlossen, den Mann außer Gefecht zu setzen und habe vier Schüsse auf den Angreifer abgegeben – einer davon potenziell tödlich. In der Folge stürzte der Mann auf zwei weitere Beamte zu, woraufhin einer noch einen Schuss abgegeben habe – ebenfalls potenziell tödlich.

Welcher der Schüsse letztlich den Tod des Mannes herbeiführte, konnte nicht festgestellt werden. Unabhängig davon sei das Verfahren einzustellen, weil die beschuldigten Beamten sich auf ihr Notwehrrecht berufen konnten, so die Staatsanwaltschaft. Ebenso habe aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse und des plötzlichen aggressiven Verhaltens des Mannes nicht die Möglichkeit bestanden, sich dem Messerangriff durch einen Rückzug zu entziehen.