Der Prozess gegen den Mann, der am frühen Weihnachtsmorgen im Dornstetter Teilort Aach einen Bekannten erstochen haben soll, neigt sich dem Ende zu. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger haben nun vor Gericht erklärt, welche Strafe sie für angemessen halten.
Der Vorwurf des Totschlags ist vom Tisch. „Angeklagt ist ein Totschlag mit verminderter Schuldfähigkeit. Das ist nicht mehr haltbar“, erklärte der Staatsanwalt am Dienstagabend vor dem Landgericht Rottweil. Der Grund: Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Der Staatsanwalt folgte damit der Einschätzung des Sachverständigen aus der vergangenen Woche.