In Dortmund erschoss die Polizei einen 16-Jährigen. Foto: dpa/Markus Wüllner

In Dortmund erschießt die Polizei einen 16-jährigen Jungen. Videoaufnahmen gibt es von dem Einsatz offenbar keine – die Bodycams der Einsatzkräfte waren ausgeschaltet.

Bei einem tödlichen Polizeieinsatz in Dortmund waren die Bodycams der beteiligten Beamten nicht eingeschaltet. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Ermittlerkreisen. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte zuvor berichtet. Innenminister Herbert Reul (CDU) hat unterdessen Landtagspolitiker in einem Brief über den Vorfall in Dortmund informiert.

Die Kameras an den Westen der Polizisten hätten im Zweifel mehr Erkenntnisse über den Einsatz bringen können, bei dem ein 16-jähriger Senegalese durch fünf Kugeln tödlich verletzt wurde. Laut Ermittlerkreisen war der Einsatz nach Angaben der Polizei Dortmund zunächst aber nicht für eine Bodycam geeignet - da der Jugendliche sich mit dem Messer augenscheinlich umbringen wollte. Als die Situation kippte und der 16-Jährige mit dem Messer auf die Polizisten zuging, wurde die Lage für die Beamten binnen Sekunden demnach so stressig, dass keiner an die Bodycam gedacht habe.

Fünf Kugeln treffen den Jugendlichen

Die Staatsanwaltschaft Dortmund und die unbeteiligte Polizei Recklinghausen rekonstruieren zurzeit die Geschehnisse vom Montag vergangener Woche. Nach bisherigem Ermittlungsstand war der 16-Jährige trotz des Einsatzes von Pfefferspray und Tasern mit einem Messer auf die Polizisten zugegangen. Ein zur Sicherung abgestellter Polizist hatte sechs Mal mit seiner Maschinenpistole geschossen, fünf Kugeln trafen den Jugendlichen. Er starb.

Reul betont Unschuldsvermutung

Innenminister Reul antwortete unterdessen auf ein Schreiben der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin Elisabeth Müller-Witt und fasste die Vorgänge in Dortmund in einem Brief, der der dpa vorliegt, kurz zusammen. Das Schreiben ging in Kopie an die Chefs der übrigen Landtagsfraktionen.

Reul fasste in dem Schreiben die bereits bekannten Details zusammen und betonte die Unschuldsvermutung, die für den Polizisten mit der Maschinenpistole gelte. Das Landeskriminalamt begleite die Ermittlungen der Mordkommission aus Recklinghausen, was eine „zusätzliche neutrale Ermittlungsinstanz“ darstelle.