Am Landgericht Rottweil wurde der Prozess um die tödlichen Messerstiche fortgesetzt, zu denen es am Weihnachtsmorgen des vergangenen Jahres im Dornstetter Teilort Aach kam. Neben weiteren Familienmitgliedern sagten nun auch zwei Polizisten aus und berichteten, wie die Verhaftung des Tatverdächtigen abgelaufen ist.
Was ist am frühen Morgen des ersten Weihnachtsfeiertags in dem Wohnhaus im Dornstetter Teilort Aach passiert? Um diese Frage ging es auch am zweiten Prozesstag vor dem Landgericht Rottweil. Angeklagt ist ein 42-Jähriger, dem vorgeworfen wird, einen Bekannten nach einer gemeinsamen Feier erst geschlagen, dann auch gewürgt und schließlich erstochen zu haben. Die Anklage lautet auf Totschlag.
Die Verhandlung am Dienstag gewährte nun weitere Einblicke in das Vorgehen der Polizei. Zwei Beamte sagten vor Gericht aus, was sie während des Einsatzes am frühen Weihnachtsmorgen erlebt haben. So berichtete ein Polizist, wie er und eine Kollegin als erste am Tatort eintrafen.
Der Mann, der den Notruf gewählt hatte – der Stiefsohn des Opfers –, habe schon auf der Straße auf die Polizei gewartet. „Wir sind dann über die Terrassentür ins Wohnzimmer reingegangen“, so der Polizist. „Ich habe erst gefragt, wo sich der Mann mit dem Messer befindet.“ Ihm sei dann gesagt worden, dass der Mann im Badezimmer sei.
Im Bad eingesperrt
„Durch den Türspalt habe ich einen Mann gesehen. Der saß auf der Toilette. Ich habe dann schnell die Tür zugezogen“, berichtete der Polizist. Denn er habe zu dem Zeitpunkt nicht gewusst, ob der Mann mit einem Messer bewaffnet ist.
Mehrfach habe der Mann dann versucht, die Tür von innen zu öffnen. „Ich habe die Tür festhalten müssen“, so der Polizeibeamte. Als schließlich Verstärkung vor Ort war und die Polizisten versuchten, den Mann festzunehmen, habe er seine Hände immer nur kurz aus der Tür gestreckt und dann wieder zurückgezogen.
„Auch unter Androhung von Waffengewalt kam keine Reaktion“
„Auch unter Androhung von Waffengewalt kam keine Reaktion“, erklärte der Polizist. Daher setzten die Beamten schließlich Pfefferspray ein. Danach habe sich der Tatverdächtige widerstandslos aus dem Badezimmer ziehen lassen. „Er war ganz passiv.“
Auch die Polizistin, die sich direkt nach der Verhaftung um den Tatverdächtigen kümmerte, sagte aus, dass der Mann keinen Widerstand geleistet habe. „Er hat keine Schwierigkeiten gemacht“, sagte die Polizistin auf Nachfrage des Richters.
Tatverdächtiger wirkte apathisch
Nur mehrmals geschrien habe der Mann, weil er der Meinung gewesen sei, zu unrecht verhaftet worden zu sein. „Er gab mündlich an, dass er nichts gemacht habe. Er habe geschlafen, dann sei die Polizei gekommen“, gab die Polizistin die Aussagen des Tatverdächtigen wieder. Der Mann sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen und habe apathisch gewirkt.
Neben den Polizeibeamten sagten auch mehrere Angehörige der Familie aus. Im Gegensatz zum ersten Verhandlungstag wurde diesmal aber niemand vernommen, der während der Tat im Haus war.
Viele der Fragen drehten sich dabei um den Charakter des 44-Jährigen, der bei dem Vorfall ums Leben gekommen war. So wollte der Richter von der Stieftochter des Opfers wissen, wie der 44-Jährige sich verhalten habe, wenn er getrunken hatte.
Vom Stiefvater geschlagen
„Das kam auf die Menge an“, sagte die Stieftochter. „Wenn er ein bisschen Alkohol getrunken hat, war er ein witziger Mensch. Wenn er mehr getrunken hat, ist er schon aggressiv geworden.“
Und nicht nur das: „Ein paar Mal hat er mich auch geschlagen“, so die Stieftochter. Meist habe es aber ihre Mutter getroffen. „Weil sie uns Kinder in Schutz genommen hat.“
Doch offenbar beschränkten sich die Gewalttaten des 44-Jährigen nicht nur auf seine eigene Familie. So sprach der Richter die Stieftochter auf einen Vorfall an, der sich im April des vergangenen Jahres zugetragen haben soll. Der Mann habe eine blinde Frau an der Brust verletzt und sei danach wegen Körperverletzung, Beleidigung und sexueller Belästigung verurteilt worden.
Die Stieftochter konnte sich auf Nachfrage des Richters aber nicht daran erinnern, ob der 44-Jährige während dieser Tat betrunken war. Er sei nur erleichtert gewesen, dass er nur eine Geldstrafe habe zahlen müssen.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.