Nicht alle Bürger profitieren vom neuen Lärmaktionsplan, was für Verärgerung sorgte.
Der Gemeinderat Todtnau beschloss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Lärmaktionsplan. Die Stadt ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 aufgrund der Verkehrsbelastungen der B 317 zwischen der südlichen Gemarkungsgrenze und der Einmündung zur L 126 von über 8200 Kraftfahrzeugen innerhalb von 24 Stunden verpflichtet, einen solchen Plan aufzustellen. Während der Offenlage gingen vier Stellungnahmen ein, die jedoch keine inhaltliche Änderung des Lärmaktionsplans ergaben, wie die Verwaltung informierte.
Schlechtnaus Ortsvorsteher und Stadtrat Sven Behringer (CDU) zeigte sich enttäuscht, denn bereits zuvor hatte die Gemeinde eine Stellungnahme bezüglich der nötigen Geschwindigkeitsbegrenzung abgegeben. Hier hielt man eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer von Geschwend bis Todtnau für angebracht. Dass auf der Strecke zwischendurch 100 Stundenkilometer erlaubt sind, stoße auf wenig Verständnis, so Behringer, der sehr bedauerte, dass die Stellungnahme nicht berücksichtigt wurde. Seiner Meinung nach seien auch mehr als die vom Landratsamt angegebenen 21 Einwohner betroffen, da aufgrund der Mauer entlang der B 317 der Schall auf die andere Dorfseite übertragen würde. CDU-Fraktionsvorsitzender Steffen Lehr warf ein, dass es hier um Lärm gehe, der nicht nur durch Geschwindigkeitsbegrenzungen reduziert werden könne. Der Lärm komme aus den Motoren, die Lautstärke der Motorräder und Fahrzeuge sei ebenso ein Grund.
Da sich der Lärmaktionsplan ausschließlich auf den Bereich der B 317 von Geschwend bis zur Abzweigung zur L 126 in Todtnau bezieht und nur für Hauptverkehrsstraßen aufgestellt wird, konnte die Stellungnahme eines Brandenberger Bürgers bezüglich Verkehrslärm durch Raser bereits am frühen Morgen nicht berücksichtigt werden.
Auch der Streckenabschnitt zwischen Todtnau und Aftersteg, der wegen Bauarbeiten kurzzeitig nur mit 50 Stundenkilometern befahren werden durfte, gehört nicht in den Lärmaktionsplan. Ein Anwohner hatte erklärt, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung eine Lärmreduktion zur Folge hatte, was im betroffenen Gebiet von den Anwohnern positiv aufgenommen wurde, und er wünschte sich diese zurück. Die Stadt hat diese Stellungnahme an das Landratsamt Lörrach weitergegeben. Eine weitere Verkehrsschau ist im Dezember geplant.