Der Patientenservice unter der Rufnummer 116 117 bietet Rat und Hilfe in Fällen an, die nicht lebensbedrohlich sind (Symbolfoto). Foto: /Patrick Pleul

Im Todesfall bedarf es eines Totenscheins, damit der Leichnam vom Bestatter abgeholt werden darf. Wer aber stellt diesen etwa am Wochenende aus? Mit dieser Frage sah sich ein Leser in Nusplingen konfrontiert, nachdem seine Mutter verstorben war.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ In diesem Sinne kennt der Artikel 1 des Deutschen Grundgesetzes keine Kompromisse – und doch sah ein Leser unserer Zeitung aus Nusplingen die Menschenwürde seiner Mutter jüngst eklatant verletzt.