Im Mai 2022 stirbt ein Mann bei einem Polizeieinsatz in Mannheim. Auch nach Abschluss des juristischen Verfahrens gehen die Diskussionen über den Fall weiter.
Für die eine Seite geht es um Meinungsfreiheit und Gerechtigkeit in einem Fall von Polizeigewalt, für die andere schlicht um Verleumdung: Ein Polizist des Mannheimer Polizeireviers droht der „Initiative 2. Mai“ über seine Anwältin mit einer Unterlassungsklage. Die Soligruppe solle verleumderische Äußerungen im Internet löschen, heißt es in dem anwaltlichen Schreiben. Zuvor war der Beamte rechtskräftig vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen worden.
Unterstützung von der Gewerkschaft
Bei dem Fall geht es um Ante P. Der psychisch kranke Mann war am 2. Mai 2022 in der Mannheimer Innenstadt ums Leben gekommen. Zwei Beamte hätten den Mann „auf einem belebten Platz mitten im Zentrum erstickt“, heißt es in mehreren Texten auf der Homepage der Initiative, die sich anschließend gründete.
Der Tod des damals 47-Jährigen löste eine landesweite Debatte über den Umgang der Polizei mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen aus. Doch im Strafprozess gegen die beiden jungen Polizisten, die von ihrer Polizeigewerkschaft stark unterstützt wurden, konnten die Todesumstände nicht restlos aufgeklärt werden. Einer der Angeklagten wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, sein Kollege freigesprochen.
Den Freispruch hat der Bundesgerichtshof (BGH) mittlerweile bestätigt. Im anderen Fall steht eine Entscheidung des BGH über die Revision der Nebenklage noch aus. Bei allem Verständnis für die Trauer der Opferseite sei es nun Zeit, die verleumderischen Einträge zu löschen, sagte die Anwältin Miriam Weis, die den freigesprochenen Polizisten vertritt. Auch für ihren Mandanten seien die vergangenen Monate belastend gewesen. „Falsche Behauptungen sind nicht zu rechtfertigen.“
Initiative spricht von Einschüchterung
Die „Initiative 2. Mai“ ließ unterdessen eine Frist zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung verstreichen. Es handele sich offensichtlich um „Einschüchterungsversuche, um politische Teilhabe zu unterbinden“, sagte eine Sprecherin. Auch wenn das Verfahren abgeschlossen sei, müsse ein aus Sicht der Initiative falsches Urteil kritisiert werden dürfen. „Das Einfordern von Gerechtigkeit stellt aus unserer Sicht keine Straftat dar“, heißt es auf der Homepage.
Tatsächlich führen Klagen über Polizeigewalt selten zu Strafverfahren und noch seltener zu Verurteilungen. Mehr als 90 Prozent der Ermittlungsverfahren würden eingestellt, sagte der ehemalige Professor für Kriminologie in Bochum und einstige Rektor der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen, Thomas Feltes. Eine Studie der Universität Frankfurt ergab, dass es bei mehr als 3000 untersuchten Fällen nur in sieben zu einer Verurteilung kam. Allerdings ist die Studie nicht repräsentativ.