Das Einfamilienhaus in Talheim stand in Flammen. Das Landgericht Rottweil ist sich sicher: Dennis B. zündete es auch an, um seinen Zwillingsbruder und seine Mutter töten zu wollen. Foto: Feuerwehr Horb am Neckar

Dennis B. muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Rottweil verurteilte ihn wegen Mordes und versuchten Mordes und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Horb/Rottweil - Auch wenn er zuletzt Emotionen und Reue vor Gericht zeigte: Der Todes-Brandstifter von Horb-Talheim erhält mit diesem Urteil die Höchststrafe. Eine vorzeitige Haftentlassung ist mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld so gut wie unmöglich.

Dennis B. hatte bei der Brandattacke im Haus der Familie Ende März dieses Jahres seinen Zwillingsbruder schwerstverletzt und seine Mutter letztendlich getötet. Die 72-Jährige starb 14 Tage nach der Tat an ihren schlimmen Brandverletzungen.

Motiv-Aussage des Angeklagten nicht schlüssig

Das Gericht gestand dem Angeklagten zwar zu, in der Verhandlung intensiv mitgearbeitet zu haben, konnte aber dennoch keine Milde walten lassen. Das Ziel, dass der Bruder das Haus nicht erben konnte, hätte Dennis B. auch anders erreichen können.

Brand im Obergeschoss ein "sicheres Todesurteil"

Da sein Bruder berufstätig gewesen sei und seine Mutter aktiv am Leben teilgenommen hatte, sei es leicht zu verwirklichen gewesen, das Gebäude anzuzünden, wenn niemand im Haus gewesen wäre. Doch er habe eine Zeit gewählt, in der beide zu Hause gewesen seien. Wenn man Benzin im ganzen Obergeschoss verschütte, gebe es kein Entkommen. Das sei ein "sicheres Todesurteil". So habe auch ein bedingter Tötungsvorsatz gegenüber der Mutter bestanden.