Auch das Jugendamt trägt Schuld am Tod des dreijährigen Alessio. (Archivfoto) Foto: dpa

Am Tod des dreijährigen Alessio trägt das Jugendamt eine Mitschuld. Der zuständige Sachbearbeiter hätte laut Ermittler den Tod des Jungen verhindern können. Nun soll er eine Geldstrafe zahlen.

Freiburg - Nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio im Schwarzwald soll der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt eine Geldstrafe zahlen. Sie umfasse drei Nettomonatsgehälter, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg am Dienstag mit, ohne Zahlen zu nennen. Diese Höhe sehe ein Strafbefehl vor, den das Amtsgericht Titisee-Neustadt auf Antrag des Staatsanwaltes erlassen habe. Der 45 Jahre alte Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht. Er habe es versäumt, den Jungen richtig vor Gewalt zu schützen und ihn aus der Familie zu nehmen, die unter Aufsicht des Amtes stand.

Gegen den Strafbefehl könne er in den nächsten zwei Wochen Widerspruch einlegen, dann komme es zum Prozess. Akzeptiere er den Strafbefehl, der 90 Tagessätze umfasse, gelte er als vorbestraft.

Tod des Jungen hätte verhindert werden können

Alessio war Mitte Januar vergangenen Jahres in Lenzkirch im Schwarzwald zu Tode geprügelt worden. Sein Stiefvater wurde im Oktober 2015 vom Landgericht Freiburg zu sechs Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er hatte die Tat gestanden.

Das Jugendamt steht seit dem Tod des Jungen in der Kritik. Es soll Warnungen ignoriert und Alessio unzureichend geschützt haben. Bereits Mitte 2013 hatten Mediziner Hinweise auf Kindesmisshandlung. Doch das Jugendamt ließ den Jungen in der Familie. Dort starb er.

Der zuständige Sachbearbeiter hätte bei korrektem Verhalten den Tod des Jungen verhindern können, bilanzierte der Staatsanwalt. Doch er habe es versäumt, in Gang gesetzte Hilfsmaßnahmen zu kontrollieren, sich vor Ort ein Bild zu machen und den vom als gewalttätig bekannten Stiefvater bedrohten Jungen in Sicherheit zu bringen.

Mann nahm Kinder nicht in Obhut

Es wäre laut den Ermittlern spätestens im Dezember 2014 die Pflicht des Behördenmitarbeiters gewesen, beim zuständigen Familiengericht die Inobhutnahme Alessios und dessen kleiner Schwester durch die Behörden zu beantragen. Dieser Antrag hätte Erfolg gehabt. So wäre die tödliche Tat vermieden worden. Doch dies habe der Mann unterlassen. Alessio blieb deshalb alleine beim überforderten Stiefvater.

Bereits vor zwei Monaten hatte ein unabhängiger Gutachter dem Jugendamt Fehler und Versäumnisse attestiert. Der für das Jugendamt zuständige Landkreis hatte angekündigt, die Arbeit der Behörde entsprechend zu verbessern. Ermittlungen gegen Alessios Mutter hatte die Staatsanwaltschaft vor fünf Monaten eingestellt.