Das Urteil gegen den 33-jährigen Stiefvater von Alessio ist rechtskräftig. (Archivfoto) Foto: dpa

Nachdem weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung im Fall des zu Tode geprügelten Alessio Revision eingelegt haben, ist das Urteil gegen den Stiefvater rechtskräftig. Der 33-Jährige war Mitte Oktober zu sechs Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Freiburg - Das Urteil des Landgerichts Freiburg im Fall des zu Tode geprügelten dreijährigen Alessio ist rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung haben Revision einlegt, bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Freitag. Der Stiefvater des Jungen, ein 33 Jahre alter Landwirt, war Mitte Oktober zu sechs Jahren und zwei Monaten Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verurteilt worden. Er hatte zugegeben, Alessio geschlagen zu haben. Der Junge war schwer verletzt worden und wenig später gestorben. Die Tat hatte sich Mitte Januar auf dem Bauernhof der Familie in Lenzkirch im Schwarzwald ereignet.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es laufen noch strafrechtliche Ermittlungen gegen einen Sachbearbeiter im Jugendamt und gegen Alessios Mutter. Ergebnisse werde es in den nächsten Wochen geben. Das Jugendamt steht in dem Fall in der Kritik. Es soll Warnungen ignoriert und Alessio unzureichend geschützt haben.

Ein Gutachter hat der Behörde in der vergangenen Woche in einem Zwischenbericht Fehler und Versäumnisse attestiert. Sein endgültiges Gutachten, das der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Auftrag gegeben hat, will er im Januar 2016 veröffentlichen.