Die Motorrad-Saison ist wieder im vollen Gange. Grund genug, einen genaueren Blick auf Erste-Hilfe-Situationen im Zusammenhang mit Motorrädern zu werfen. Der ADAC gibt Tipps, was im Ernstfall zu tun ist.
Welches Verhalten ist angebracht, wenn ein Motorradfahrer nach einem Unfall Hilfe braucht? An den Erste-Hilfe-Kurs aus der Fahrschule dürfte sich zumindest jeder Führerschein-Besitzer erinnern. Doch wenn es zu einer gefährlichen Situation im Straßenverkehr kommt, kann es gut sein, dass man im Eifer des Gefechts nicht richtig handelt. Im Gespräch mit unserer Redaktion gibt Holger Bach, Abteilungsleiter Verkehr & Umwelt beim ADAC Württemberg, Tipps für Erste-Hilfe-Situationen im Zusammenhang mit dem Motorrad.
So wird Erste-Hilfe geleistet
Wer einen Motorradunfall unbeschadet überstanden hat, werde laut Bach den Kopfschutz von selbst abnehmen. Sitzt der Helm noch auf dem Kopf, bestehe vermutlich zumindest ein Schock – und damit die Gefahr, dass der Betroffene kollabiert.
Liegt der Biker bereits am Boden, gelte laut ADAC folgende Vorgehensweise: Visier hochklappen, ansprechen und die verunglückte Person rütteln – vielleicht ist der Motorradfahrer noch ansprechbar. Kommt keine Reaktion vom Unfallopfer, muss der Helm vorsichtig abgenommen werden.
Der Helm muss möglichst gerade, also im 90-Grad-Winkel zum Boden, aufgestellt werden. Damit soll die Öffnung möglichst weit und der Kopf des Verletzten möglichst gerade werden. Ein gerader Nacken sei wichtig, um im Ernstfall mögliche Nackenverletzungen nicht weiter zu verschlimmern. Atmet das Opfer nicht mehr, kann laut Bach eine Herzdruckmassage das Leben retten.
Keine Strafe, wenn das Opfer verstirbt
Nach offiziellen Richtlinien muss in jeder Auto-Ausstattung ein Erste-Hilfe-Set im Auto sein. Im Set sollte auch eine Wärmedecke auffindbar sein, mit der das Unfallopfer vor extremen Temperaturen geschützt werden kann. Kommt es zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod des verletzten Menschen, macht sich eine helfende Person grundsätzlich nicht strafbar.
Das gilt aber nur, wenn die Hilfeleistung mit einer gebotenen Sorgfalt unter den Umständen durchgeführt wurde. Niemand der gewissenhaft hilft, muss Konsequenzen befürchten.
Notruf ist für jeden zumutbar
Eine unterlassene Hilfeleistung ist laut des Strafgesetzbuchs (StGB) wiederum strafbar und kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. „Der größte Fehler ist, gar nicht zu helfen. Das kann als unterlassene Hilfeleistung eingestuft werden. Niemand muss für fehlerhafte Erste Hilfe haften, sofern er in guter Absicht versucht zu helfen“, so Bach.
Des Weiteren führt er fort: „Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber das Absichern der Unfallstelle sowie das Absetzen des Notrufs ist in der Regel für jedermann zumutbar“. Wer sich beim Thema Erste-Hilfe noch nicht so viel zutraut, sollte seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen.