Eine unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen führt zu großem Tierleid, erklärt Anne von Stromberg vom Tierschutzverein im Verwaltungsausschuss. Deshalb plädiert sie für die Einführung einer Katzenschutzverordnung, um Tiere kastrieren zu können.
Jedes Jahr kastriert der Tierschutzverein Sulz zwischen 100 und 150 Katzen und Kater – doch werden die Tiere nie weniger.
„Katzen können schon ab dem sechsten Lebensmonat trächtig werden und bis zu dreimal im Jahr Junge bekommen“, erklärt Anne von Stromberg.
Verletzungen durch Revierkämpfe
Die Tierärztin beschreibt eindrücklich die Folgen. „Wir kastrieren auf einem Hof acht Katzen – aber eine bleibt übrig. Im nächsten Jahr sind wieder 30 weitere Tier da“. Die unkontrollierte Fortpflanzung hat auch Konsequenzen für die Tiere selbst.
Die so entstehende Überpopulation führe zu Nahrungsmittelknappheit und somit abgemagerten und kranken Katzen. Mangelnde Schlupfwinkel und deshalb ausbrechende Revierkämpfe haben zahlreiche Verletzungen zur Folge.
50 Tiere kosten 10 000 Euro
„Es kommt zu Hunger, Stress, Parasitenbefall und Krankheiten bis zum Tod“ zählt die Vorsitzende des Tierschutzvereins auf. Und die ständigen Maßnahmen dagegen – einfangen, kastrieren, freilassen – führten den Verein an die Grenzen seiner Belastbarkeit.
„Alleine bei nur 50 kastrierten Katzen und Katern reden wir hier von über 10 000 Euro“, erklärt Stromberg. Das sei die Hälfte des Budgets, das die Gruppe zur Verfügung habe – und auch für andere notleidenden Tiere reichen müsse.
Kastrieren und chippen
Dem könnte eine Katzenschutzverordnung entgegenwirken. Denn mit ihr könne die Gemeinde freilebende Katzen kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen, um sie danach wieder in die Freiheit zu entlassen.
„Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhaltern durch einen Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren“, heißt es weiter in der Beratungsvorlage an den Verwaltungsausschuss.
Weniger Krankheitsübertragung
Denn die Kastration habe auch für die Katzen, die regulär von den Sulzer Bürgern gehalten werden, von Vorteil. „Revierkämpfe und damit einhergehende Verletzungen werden ebenso reduziert wie das weitläufige Herumstreunern, das möglicherweise mit einem Autounfall endet“, erläutert die Tierärztin.
Auch gäbe es dann weniger Kot im Gemüsebeet oder angepinkelte und somit markierte Gartenmöbel. Zugleich werde die Zoonose, also die Übertragung von Infektionskrankheiten vom Tier auf den Menschen verringert. Beispielhaft sei etwa die Ausbreitung von Virusinfektionen, aber auch Hautpilz und Würmer.
Zeitspanne von sechs Monaten
„Das Regierungspräsidium und die Veterinärämter unterstützten die Einführung einer Katzenschutzverordnung“, führt Stromberg weiter aus. So sei es nämlich möglich, dem bisherigen Graubereich, in dem der Tierschutzverein agiere, einen gesetzlichen Rahmen zu geben.
Ziel sei ein Umdenken in manchen Teilen der Bevölkerung herbeizuführen und so die Katzenhalter in die Verantwortung zu nehmen.
Die Verordnung trete erst sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, erläutert Sabrina Glöckler von den Bürgerdiensten. So hätten die Besitzer nämlich ausreichend Zeit, ihre Katzen kastrieren und chippen zu lassen. Die Abstimmung erfolgt in der Gemeinderatssitzung am Montag, 27. Januar.