Freigängerkatzen sollen ab dem 1. April 2026 kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Doch Dornhan ist nicht die einzige Kommune, die sich dazu entschieden hat.
„Deutschlandweit leben etwa zwei Millionen heimatlose Katzen unter schlimmsten Bedingungen und vermehren sich oft ungehindert“, schreibt die Tierschutzorganisation PETA in einer Pressemitteilung.
Unzählige von ihnen litten an Unterernährung oder verletzten sich im Straßenverkehr. Andere seien von Parasiten befallen, durch Tierquäler gefährdet oder litten oftmals ihr Leben lang an schweren, unversorgten Krankheiten.
Reduzierung von Tierleid
Um dieses Tierleid zu verringern, hat der Gemeinderat Dornhan die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Sie tritt am 1. April 2026 in Kraft. Auf dieser Grundlage sollen Freigängerkatzen künftig kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Population von heimatlosen Katzen auf Dauer zu reduzieren und ihr Leid zu verhindern. PETA lobt die tierfreundliche Entscheidung.
„Der Beschluss für die Stadt Dornhan bedeutet für viele Freigänger und heimatlose Katzen auf Dauer eine deutliche Reduzierung von Tierleid. Wir bedanken uns für die tierfreundliche und wegweisende Entscheidung“, so Jana Hoger, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA.
Über 170 Gemeinden im Ländle
„Nun wäre es nur folgerichtig, würden andere Gemeinden und Städte nachziehen. Lokale Verordnungen sind aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein, weil die Vierbeiner keine Ortsgrenzen kennen. Deshalb appellieren wir an die Verantwortlichen in Baden-Württemberg, endlich eine landesweite Verordnung zum Schutz der Tiere und zur Verringerung ihres Leids zu erlassen.“
Neben Dornhan haben sich auch Sulz, Vöhringen, Oberndorf, Schramberg und Deißlingen, aber auch Hechingen oder Tuningen eine Katzenschutzverordnung gegeben. Laut dem Landestierschutzverband sind es in Baden-Württemberg mittlerweile mindestens schon 173 Kommunen.
370 000 Nachkommen möglich
In anderen Bundesländern ist man jedoch schon weiter. Niedersachsen hat im Juni eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Berlin und Bremen haben sie bereits umgesetzt.
Denn rein rechnerisch können der Tierschutzorganisation zufolge eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370 000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut Paragraf 13b Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern.
Gefahr für Vögel
Seit 2013 können sie aus Tierschutzgesichtspunkten Kastrationspflichten für Katzen erlassen. Bundesweit haben sich schon 2000 Städten und Gemeinden dafür entschieden.
Eine derartige Verordnung kann neben der Regulierung der Population die Verbreitung bestimmter Krankheiten maßgeblich eindämmen. Hierzu zählen beispielsweise die Viruserkrankungen FIP, FIV und FELV, die sich innerhalb der Katzenpopulation verbreiten, sowie die für den Menschen bedrohliche Toxoplasmose.
Laut einer aktuellen Studie gelten zu viele frei laufende und heimatlose Katzen zudem als eine weltweite Gefahr für die Artenvielfalt. Wie die intensive Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Monokulturen beschleunigen sie durch ihren starken Jagdtrieb die Dezimierung zahlreicher Vogel-, Säugetier- und Reptilienarten.