Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung streunender Vierbeiner zu begrenzen. „Dabei geht es vor allem ums Tierwohl“, sagt Ordnungsamtsleiter Martin Paulus.
Auch in Burladinger Stadtteilen treten Katzenplagen auf und es werden regelmäßig halb verhungerte, kranke, räudige Jungkatzen gefunden. Die Stadtverwaltung will jetzt eine „Katzenschutzverordnung“ auf den Weg bringen, wie sie bereits in Hechingen, Bisingen oder Rangendingen besteht.
„Wir haben uns beim Tierschutzverein informiert und wir haben mit unseren Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern gesprochen“, sagte Ordnungsamtsleiter Martin Paulus gegenüber unserer Zeitung. Den Signalen zufolge würden die Ortsvorsteher das Konzept begrüßen.
Man wolle zunächst weiter ins Detail gehen und die Vorlage dann in eine kommende Sitzung des Gemeinderates einbringen, so Paulus weiter.
Man könnte die Verordnung theoretisch auf einzelne Ortsteile begrenzen, sinnvoller erscheine es in den Augen der Stadtverwaltung jedoch, sie auf das gesamte Stadtgebiet anzuwenden.
Kastriert, gechippt und registriert
„Ein Katzenschutzkonzept besagt im Wesentlichen, dass Besitzer freilaufender Katzen ihre Tiere per Mikrochip oder Tätowierung registrieren und vor allem kastrieren müssen“, erklärt der Ordnungsamtsleiter. Wird ein gebärfähiger, streunender Kleintiger aufgefunden, kann die Verwaltung den Halter auffordern, der Kastrationspflicht nachzukommen. Sind keine Besitzer ausfindig zu machen, darf die Stadt den notwendigen Eingriff bei einem Tierarzt veranlassen.
„Dabei geht es darum, die unkontrollierte Vermehrung zu begrenzen, es geht aber vor allem um das Tierwohl“, betont Paulus. „Manche Besitzer können sich aus verschiedenen Gründen nicht um den Nachwuchs ihrer Tiere kümmern, andere wollen es erst gar nicht. Und wieder andere haben keine Ahnung, dass ihre Katze irgendwo einen Wurf abgesetzt hat.“
Veterinäramt hat wenig Möglichkeiten einzugreifen
Das Veterinäramt habe wenig Möglichkeiten einzugreifen – erst wenn das Tierwohl ernsthaft bedroht sei. „Und dann ist es meistens schon zu spät.“ Der Stadt wiederum seien nach bisheriger Lage erst recht die Hände gebunden. Mit der Schutzverordnung würde sich das ändern. Streunende Tiere dürften dann eingefangen und überprüft, nötige Maßnahmen ergriffen werden.
Nein, so Paulus auf eine weitere, nicht ganz ernst gemeinte Frage, er werde nicht selbst mit Netz oder Kescher losziehen. Die Kontrolle würde möglicherweise der lokal ansässige Tierschutzverein Pfotenengel übernehmen. Die Gruppe besitzt jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und genießt auf ihrem Gebiet hohes Ansehen. Gespräche wurden bereits geführt.
Besitzer tragen die Kosten
Wer bezahlt das? „Bei einer registrierten, aber nicht kastrierten Katze müssten die Besitzer die Kosten beim Tierarzt übernehmen. Lässt sich der Halter nicht feststellen, muss die Stadt die Rechnung begleichen. Aber das dürfte unterm Strich noch immer billiger sein, als die Arztkosten, die wir bisher für die Behandlung von verelendeten Fundtieren ausgeben.“
Es gibt auch Gegenargumente, die in Diskussionen um eine Schutzverordnung regelmäßig vorgetragen werden. Die Durchsetzung sei schwierig und funktioniere ohne Bußgelder oder Zwangsmittel nicht, heißt es. Weiterhin könne es zu Auseinandersetzungen mit Katzenhaltern kommen, die ihre Tiere prinzipiell nicht kastrieren lassen wollen, aber auch, weil es Geld kostet.
Gemeinderat entscheidet
Das letzte Wort in Burladingen hat der Gemeinderat. An die Mitglieder werden möglicherweise im Vorfeld Proteste herangetragen. Ebenso wie sie Zuspruch erhalten, der Vorlage zuzustimmen. Dieser Zuspruch könnte von Mitbürgern kommen, die von Katzenplagen und ihren Hinterlassenschaften betroffen sind. Oder von solchen, die schon einmal ein heruntergekommenes Tierchen angetroffen haben und ihm hilflos gegenüberstanden.