Es ist ein bundesweites Problem: Immer häufiger geraten Störche durch Drohnen in Stresssituationen. Hartmut Polet sorgt sich nun um die Tiere in Mühlheim.
„Im Bereich von Storchennestern herrscht absolutes Flugverbot für Drohnen", stellt er klar. Denn: „Störche geraten in Panik und verlassen das Nest“, kommt er auf die Gefahren möglicher Überflüge zu sprechen. Und: „Oft werfen die Tiere ihre Eier oder Jungstörche aus dem Nest.“ Dabei hat der ehrenamtliche Storchenbetreuer vor allem die Tiere auf dem Kirchturm in Mühlheim im Blick. Aber nicht nur in Sulz, auch in anderen Kommunen, gilt es, Rücksicht zu nehmen.
Drohnen werden zum Problem
„In Seedorf und Dunningen sind die ersten Küken geschlüpft“, beschreibt er die aktuelle Lage im Zentrum des Rottweiler Landkreises. Mit seiner Sorge vor den ferngesteuerten Flugobjekten ist Polet keineswegs allein.
Denn in der gesamten Bundesrepublik häufen sich die Nachrichten von Konflikten zwischen Störchen und Drohnen. So appelliert man etwa im unterfränkischen Volkach an potenzielle Drohnenpiloten, das Fliegen in der Nähe des Diebenturms zu unterlassen – ist das Bauwerk doch ein ausgemachtes Storchendomizil.
Gestresste Tiere
„Bonnie & Clyde“, wie das dort nistende Pärchen genannt wird, sind mittlerweile zu Drohnen-Filmstars aufgestiegen. Das bringt jedoch Probleme mit sich. Die Tiere könnten die Drohne attackieren oder gar das Nest komplett aufgeben – auch wenn sie dort schon Eier gelegt haben – um sich ein ruhigeres Plätzchen zu suchen.
„Lassen Sie die Störche in Ruhe, verzichten Sie auf Drohnenflüge in der Nähe des Nestes! Die Vögel benötigen Ruhe. Ein Flug direkt übers Nest oder auch nur in einiger Entfernung stresst die Tiere sehr“, mahnt Volkachs Erster Bürgermeister Heiko Bäuerlein deshalb.
Bundesweites Verbot
Auch der Nabu-Fachbeauftragte für Baden-Württemberg, Stefan Eisenbarth, kennt die Problematik, die sich im Siedlungsbereich durch Drohnenflüge ergibt. „Verlässt der Storch sein Nest dann für eine bestimmte Zeit, kühlt das Gelege ab, und es gibt keinen Nachwuchs“, beschreibt er die bitteren Konsequenzen. Und bekräftigt Polets Aussage: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es generell verboten, sich den Storchenhorsten mit Drohnen zu nähern.
Die Polizei ermittelt
Juristische Konsequenzen hat dies für eine eine Frau in der Nähe von Lüneburg. Zwischen Mai und Anfang Juni soll diese mit einer Drohne ein Storchennest angesteuert – und so die Tiere vertrieben haben. Laut Angaben der Polizei hätten Anwohner die Frau aufgefordert, das Stören der Störche zu unterlassen, berichtete das ZDF. Die Drohne sei jedoch bis ins Nest geflogen und dort geblieben.
Erst rund zwei Monate später habe ein Naturschutzbeauftragter die Drohne aus dem Nest geholt, die dann von der Polizei sichergestellt wurde. Gegen die Frau wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt.
Schreckensnacht an Silvester
Sollte sich dieser bewahrheiten, könnte es teuer werden. Der Weißstorch gilt als streng geschützte Art. Wenn das Nest oder Gelege eines Weißstorchs beschädigt oder zerstört wird, kann das eine Geldstrafe in bis zu fünfstelliger Höhe nach sich ziehen.
In Mühlheim hofft Polet, dass es den Störchen nicht ähnlich ergeht – schließlich sah es schon zu Jahresanfang so aus, als hätten sie dem Sulzer Teilort den Rücken gekehrt. „In der Ecke wurde den ganzen Abend geböllert und Raketen abgeschossen“, erinnert er sich an die Silvesternacht in der Nähe der Kilianskirche.
Raketen und Drohnen
Die Störche hatten den Kirchturm augenscheinlich daraufhin verlassen. Kurz darauf gab es dann doch Entwarnung: „Am Mittwoch um 16.05 Uhr waren die Störche Killian und Rosie das erste Mal im neuen Jahr auf ihrem Horst, auf der Mühlheimer Kilianskirche“, hatte der Storchenbetreuer am 7. Januar mitgeteilt.
Letztlich bleibt zu hoffen, dass die Störche künftig ihre Ruhe haben werden – vor Raketen und vor Drohnen.