Im Bereich Finsterbach haben zwei freilaufende Bernersennen-Hunde innerhalb kürzester Zeit mehrere Personen angegriffen. Foto: Pixabay/Backagarfen

Offenbar haben zwei freilaufende Hofhunde im Bereich Finsterbach nun mehrfach in kürzester Zeit Wanderer angegriffen. Die Halter erwartet ein Strafverfahren – die Hunde derweil wohl einen Maulkorb.

Schramberg/Schiltach - In aller Ruhe von der "Hohenschramberg" loslaufen, das Wetter und den Ausblick nach Sulgen oder Aichhalden genießen und in der "Hinterholzstube" eine gemütliche Rast einlegen. Das war wohl der Plan einer Spaziergängerin am Sonntag, den zwei freilaufende Bernersennen-Hunde jäh zunichte machten. Sie fielen die Frau an, bissen sie in den Oberschenkel und in die Wade. Die Verletzte kam ins Krankenhaus, ihr Verlobter erstattete Anzeige. Nun stellte sich heraus: Das war noch nicht alles.

 

Was ist zudem passiert?

Am Dienstagnachmittag war ein 78-jähriger Wanderer ebenfalls im Bereich Finsterbach unterwegs, als auch auf ihn aus Richtung eines Hofes zwei Bernersennen laut bellend und aggressiv zustürmten. Beide Tiere umkreisten ihn, der Mann kam zu Fall. "Vermutlich wurde er angesprungen", beschreibt die Polizei den Vorfall. Beim Sturz zog sich der Wanderer blutende Schürfwunden im Gesicht, einem Knie und den Händen zu. Auch Jeans und Brille wurden beschädigt. Erst, nachdem die Hundebesitzerin dazu kam, ließen die Tiere von ihm ab. Es handelte sich, bestätigt die Polizei, um die gleichen Hunde.

Sind Hunde und Halter bekannt?

Die Tiere, es sind Hofhunde, und der Halter "konnten nach polizeilichen Ermittlungen festgestellt werden", heißt es weiter von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz auf Nachfrage unserer Redaktion. In Folge eines Presseartikels hätten sich ein unabhängiger Zeuge sowie der beschuldigte Hundehalter selbstständig beim Polizeirevier Schramberg gemeldet.

Wie wir in diesem Fall und generell verfahren?

Gegen den Hundehalter wird bezüglich des Vorfalls am Sonntag ein Strafverfahren gemäß Paragraf 229 Strafgesetzbuch (StGB) "Fahrlässige Körperverletzung" eingeleitet. Dieser Straftatbestand wird grundsätzlich bei einer fremden verletzten Person durch einen Hund geprüft, erklärt die Polizei. Hinzu kommen eventuell je nach Sachverhalt verschiedene Ordnungswidrigkeiten, "was aber immer Einzelfallabhängig ist und dann meist im Gesamtsachverhalt aufgeführt wird, weil der Verstoß gegen das StGB höherrangig ist", heißt es weiter.

Beim zweiten Vorfall, zu dem noch abschließend ermittelt wird, gab sich die Ehefrau des beschuldigten Hundehalters als Verantwortliche der Tiere aus, "sprich in diesem Fall wird vermutlich gegen diese strafrechtlich ermittelt", so die Polizei. Sie hatte sich, heißt es weiter, um den Verletzten gekümmert, ihn nach Hause gefahren und ihm ihren Namen sowie die Anschrift zwecks Schadensregulierung übergeben.

Haben die Vorfälle Folgen für die Hunde?

Die beiden Sachverhalte werden der Stadt Schramberg als für die Hundehaltung zuständige Behörde mitgeteilt, so die Polizei, die erklärt: "Von uns werden Empfehlungen ausgesprochen, es können aber keine längerfristigen Auflagen oder ähnliches erteilt werden, weil die Behörde hierfür zuständig ist." Vermutlich würden die Hunde als gefährlich eingestuft und erhalten eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Bis es zu einer gültigen Entscheidung durch die Stadt komme, würde die Polizei aufgrund des zweiten Vorfalls vermutlich den Hundehalter kontaktieren, um so lange eine vorübergehende Leinen- und Maulkorbpflicht auszusprechen.

Ein (Hof-)Hund läuft beim Spaziergang vermeintlich aggressiv auf einen zu. Wie sollte man reagieren?

Eine pauschale Äußerung hierzu ist schwer zu treffen, teilt Andras Padberg von der Hundeführerstaffel der Polizei mit. Dies komme immer auf den Einzelfall an und hänge von verschiedenen Faktoren ab. Ein Polizeihundeführer, nennt er ein Beispiel, könne und werde anders reagieren, wenn ein aggressiver kleiner Hund auf ihn zugerannt kommt, als ein Kind, das auf einen ausgewachsenen großen Hund trifft. Pauschal sei es für "Laien" oft besser mit so wenig wie möglichen Reizen zu reagieren. Sprich wenig Bewegung, keinen Kontakt zum Hund suchen, nach Hilfe schauen und keinen Blickkontakt.

Info: Gespräch mit weiterem Experten

Unsere Redaktion hat zu geschildertem Sachverhalt auch Gerd Ehrmann befragt, Vorsitzender der Sulgener Ortsgruppe des Deutschen Schäferhundevereins. Auch er sagt, dass ein genereller Verhaltenstipp für solche Situationen schwierig zu geben ist: "Jeder Hund ist anders und jede Situation ist anders", sagt Ehrmann. So könnte ein Hund, mit dem es nie Probleme gegeben habe und der aufs Wort gehorche, ein Kind beißen, das er seit Jahren kennt – wenn er beispielsweise in dem Moment von einer Wespe gestochen wird. Jedem Hund könne – wesens- und rassenabhängig – ein gewisser Gehorsam beigebracht werden. "Es bleibt aber immer ein Tier, das einen eigenen Willen hat", betont Ehrmann und vergleicht die Situation mit dem Angriff seinerzeit auf den bekannten Dompteur Roy Horn. "Auch er und Siegfried Fischbacher hatten ihre Tiger bis dahin immer im Griff. An dem einen Tag hat aber etwas nicht gepasst."

Auch er gibt grundsätzlich den Tipp, stehen zu bleiben, falls ein Hund auf einen zugelaufen kommt. "Man darf keine Flucht signalisieren." Es erfordere Mut, Ruhe zu bewahren und noch mehr, den Hund abzuwehren, sollte er trotz ruhigem Verhalten und dem Auslassen von Blickkontakt wirklich angreifen. Bis es wirklich so weit kommt, spiele jedoch die Zeit meist für den Spaziergänger. "Hofhunde entfernen sich selten weit von ihrem Herrchen. Denjenigen kann man dann auch mit Rufen aufmerksam machen", sagt Ehrmann.

All dies führe zur nüchternen Schlussfolgerung: "Grundsätzlich muss der Hundehalter darauf achten, dass so etwas nicht vorkommt." Selbst bei Hofhunden, die ihre Umgebung, die Grenzen "ihres" Reviers kennen, gelte: "Wenn ich nicht gewährleisten kann, dass der Hund ins Freie, in dem Fall Richtung Wanderweg oder Straße läuft, muss er an die Leine oder in den Zwinger", schließt der Experte.