Für einen Vierbeiner werden ab Januar in Schömberg 120 Euro Steuer fällig. Jeder weitere kostet doppelt so viel. Bisher gehörte die Glücksgemeinde aus Sicht von Frauchen oder Herrchen zu den günstigeren im Landkreis Calw.
Hundehalter müssen sich auf steigende Kosten einstellen: Ab 1. Januar erhöht Schömberg die Hundesteuer. Erhoben wird sie in der Glücksgemeinde seit dem Jahr 1997 als „örtliche Aufwandssteuer“, wie es in der Sitzungsvorlage heißt.
17 Kommunen sind teurer als Schömberg bisher
Aktuell bezahlen Herrchen oder Frauchen mit einem Tier 96 Euro pro Jahr. Für den zweiten Hund und jeden weiteren fallen 192 Euro an jährlichen Steuern an. Damit gehört die Gemeinde nach Angaben der Verwaltung zu den eher günstigen Kommunen im Kreis Calw. Tabitha Friedrich, die stellvertretende Leiterin der Finanzverwaltung, berichtete in der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass lediglich drei Gemeinden eine niedrigere Steuer hätten, dafür 17 eine höhere.
Kosten seit 13 Jahren unverändert
Die bisherigen 96 und 192 Euro gelten seit 13 Jahren unverändert. Zwar gab es vor vier Jahren eine Erhöhung, die allerdings bezog sich lediglich auf gefährliche Hunde. Andernorts ist von Kampfhunden die Rede. Diese kosten in Schömberg seit 2020 960 Euro. Fürs zweite und jedes weitere dieser Tiere sind es gar 1920 Euro Hundesteuer jährlich.
Mehreinnahmen von 12.400 Euro erwartet
Mit der Steuererhöhung für „normale“ Hunde möchte sich Schömberg umliegenden Gemeinden und Städten angleichen.
Laut Sitzungsvorlage bezahlen beispielsweise Wildberger 144 Euro für ihren ersten Hund. Für jeden weiteren werden zusätzlich 312 Euro fällig. In Altensteig, Bad Liebenzell, Haiterbach, Höfen an der Enz und Bad Herrenalb kostet der erste Hund dagegen 120 Euro, heißt es in der Vorlage. Der zweite und jeder weitere schlägt mit jeweils 240 Euro zu Buche – außer in Bad Herrenalb, dort sind 260 Euro fällig. In diesem Rahmen will sich künftig auch Schömberg bewegen.
Die Schömberger Verwaltung rechnet durch die Erhöhung der Hundesteuer auf 120 Euro für den Ersthund und 240 Euro für weitere Hunde mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 12 400 Euro.
Das erschien offenbar auch den Gemeinderäte angemessen. Sie beschlossen die neue Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2025 einstimmig.
Details zur Schömberger Hundesteuer
Steuerpflicht
Laut Satzung beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des Monats, der „auf den Beginn des Haltens“ folgt. Kommt also ein Hund Mitte Oktober zu seinem Frauchen, muss dieses ab dem 1. November Hundesteuer zahlen. Nimmt die Halterin das Tier indes am 1. Oktober auf, ist die Hundesteuer bereits ab Oktober fällig. Allerdings: Die Tiere sind erst ab dem Alter von drei Monaten steuerpflichtig. Wer Hundesteuer bezahlt, erhält eine Steuermarke. Diese müssen die Tiere – außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks des Hundehalters – übrigens tragen.
Befreiungen
Auch Steuerbefreiungen sind möglich. Sie gelten in Schömberg unter anderem für Vierbeiner, „die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen“. Auch ausgebildete Rettungshunde oder Jagdhunde sind beispielsweise von der Hundesteuer befreit. Wer einen Hund aus einem Tierheim übernimmt, muss ebenfalls ein Jahr lang keine Hundesteuer bezahlen.