Freigänger haben Kommunen jetzt mit ihren Katzenschutzverordnungen besonders im Blick. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa

Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist sie bald flächendeckend eingeführt: die Katzenschutz-Verordnung. Darüber freut sich auch Peta.

Deutschlandweit leben etwa zwei Millionen heimatlose Katzen unter schlimmsten Bedingungen und vermehren sich oft ungehindert. Unzählige von ihnen leiden an Unterernährung, sterben häufig früh oder verletzen sich im Straßenverkehr.

 

Einige sind von Parasiten befallen, durch Tierquäler gefährdet oder leiden oftmals ihr Leben lang an schweren, unversorgten Krankheiten. Selten werden heimatlose Katzen von Tierfreunden medizinisch versorgt.

Um dieses Tierleid zu verringern, hat die Gemeinde Niedereschach wie mittlerweile fast alle Städten und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis eine Katzenschutzverordnung beschlossen, auch Tuningen erließ eine solche unlängst. Auf dieser Grundlage sollen Freigängerkatzen künftig kastriert werden. Dies gilt, wenn nach Auffinden einer Katze ihr Halter zwei Tage lang nicht ermittelt werden kann. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Population von heimatlosen Katzen auf Dauer zu reduzieren und ihr Leid zu verhindern.

Warum Peta dafür ist

Die Tierschutzorganisation Peta lobt die tierfreundliche Entscheidung und fordert vom Land Baden-Württemberg eine landesweite Katzenschutzverordnung. „Der Beschluss der Gemeinde Niedereschach bedeutet für viele Freigänger und heimatlose Katzen auf Dauer eine deutliche Reduzierung von Tierleid. Wir bedanken uns für die tierfreundliche und wegweisende Entscheidung“, so Björn Thun, Fachreferent bei Peta. „Nun wäre es nur folgerichtig, würden andere Gemeinden und Städte nachziehen. Lokale Verordnungen sind aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein, weil die Vierbeiner keine Ortsgrenzen kennen. Deshalb appellieren wir an die Verantwortlichen in Baden-Württemberg, endlich eine landesweite Verordnung zum Schutz der Tiere und zur Verringerung ihres Leids zu erlassen.“ Berlin, Bremen und Niedersachsen gehen mit gutem Beispiel voran.

Überfüllte Tierheime

Aktuell sind zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps – insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Ein Problem, das auch im Kreistierheim in Donaueschingen bekannt ist und auch dort schon zu einem Aufnahmestopp geführt hat.

Auch der Ruf nach einer Kastrationspflicht ist laut.

In über 1100 Städten und Gemeinden in Deutschland besteht diese bereits. Der „Flickenteppich“ lokaler Verordnungen sei jedoch nicht ausreichend – auch weil viele Kommunen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht einführen wollen. Eine flächendeckende Verordnung könne neben der Regulierung der Population die Verbreitung bestimmter Krankheiten maßgeblich eindämmen. Zudem könne sie die Arbeitsbelastung von Tierärzten, Tierheimen, Katzenschutzvereinen sowie des Veterinäramts deutlich reduzieren.