Im hinteren Teil der Tiefgarage bei der Agentur für Arbeit sind frühere Dauerparkplätze für die Agentur für Arbeit reserviert. Foto: Roth

Für Dauerparker wird es in Innenstadtnähe immer schwieriger, einen kostenlosen Parkplatz zu finden. Jüngst wurden Stellplätze in der Tiefgarage in der Stingstraße reserviert.

„Reserviert für Agentur für Arbeit Balingen“: Laminierte Hinweiszettel mit dieser Aufschrift sind seit Kurzem vor Ostern an den Dauerparkplätzen im hinteren Bereich der Tiefgarage in der Stingstraße angebracht. Die Langzeitplätze wurden vor allem von Menschen genutzt, die in der Stadt arbeiten.

 

Doch was hat es mit der Parkbegrenzung auf sich? Dennis Schmidt, Pressesprecher der Stadt Balingen, erklärt auf Anfrage unserer Redaktion: „Die entsprechend gekennzeichneten Parkflächen sind ausschließlich der Agentur für Arbeit vorbehalten.“ Zum Hintergrund muss man wissen: Die Tiefgarage in der Stingstraße wird von der Stadt Balingen und der Agentur für Arbeit gemeinschaftlich betrieben.

70 Parkplätze ohne Parkzeitbegrenzung

Im oberen Geschoss (UG 2) befinden sich 120 Stellplätze im Eigentum der Stadt. Davon sind circa 70 ohne Parkzeitbegrenzung und rund 50 mit Parkzeitbegrenzung auf drei Stunden, um eine Fluktuation zu ermöglichen, wie Pressesprecher Schmidt weiter informiert.

Im hinteren Bereich befinden sich die nun gekennzeichneten circa 60 Stellplätze, die der Agentur für Arbeit gehören und über die sie im Rahmen des Hausrechts verfügen könne, indem sie den Kreis der dort parkenden Fahrzeuge beschränkt. Dies sei nun mit den jüngst angebrachten Hinweiszetteln geschehen.

Die Suche nach kostenlosen Parkplätzen ohne Zeitbegrenzung in Innenstadtnähe hat sich damit verschärft. Im Vorjahr sind bereits die kostenfreien Stellplätze im City Center weggebrochen. Wer dort sein Auto für einen Monat parken möchte, muss 60 Euro zahlen.

Die Tiefgarage in der Stingstraße ermöglicht kostenloses innenstadtnahes Parken. Foto: Roth

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im City Center habe nun indirekt auch Folgen für die Tiefgarage bei der Arbeitsagentur. Laut Dennis Schmidt habe sich dadurch nämlich eine starke Umverlagerung von Dauerparkenden ergeben, weshalb gerade in der Tiefgarage in der Stingstraße ein hoher Parkdruck durch Dauerparker entstanden sei.

Zudem habe sich durch die Ausweisung von Stellplätzen mit Parkzeitbegrenzung auf drei Stunden auf Teilflächen der Tiefgarage dieser Parkdruck auf die Stellplätze der Agentur für Arbeit zusätzlich erhöht.

Die Folge: Die Parkplätze im Eigentum der Arbeitsagentur seien häufig bereits am frühen Morgen durch Dritte zugeparkt worden. „Darauf hat die Agentur für Arbeit durch die angesprochenen Kennzeichnungen reagiert“, gibt der städtische Pressesprecher weitere Hintergründe bekannt.

Ordnungsamt verteilt keine Knöllchen

Mancher mag sich die Frage stellen, ob nicht eine Öffnung der beschrankten unteren Ebene (UG3) der Tiefgarage die Situation entlasten würde. Womöglich schon. Doch diese sei laut Dennis Schmidt den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit und der Stadtverwaltung vorbehalten. „Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei besonderen Veranstaltungen die Plätze soweit möglich der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, was insbesondere an Wochenende regelmäßig gemacht wird.“

Interessant ist auch die Frage, ob das Ordnungsamt auf den von der Arbeitsagentur reservierten Parkplätzen Knöllchen verteilt. Der Gemeindevollzugsdienst tut das jedenfalls nicht. „Hier müsste die Arbeitsagentur selbstständig als Eigentümerin dieser privaten Parkplätze tätig werden“, sagt Schmidt abschließend.