Im Bereich des Flachenbergs soll nach den Plänen des Regionalverbands Südlicher Oberrhein ein Windkraft-Vorranggebiet ausgewiesen werden. Der Gemeinderat ist überwiegend dagegen, besitzt aber insgesamt keine Handhabe beim Thema. Foto: Lupfer

Der Gemeinderat Mühlenbach spricht sich mehrheitlich gegen weitere Windenergie-Vorrangflächen aus. Die Ausnahme soll das Gebiet Finsterkapf sein.

So viele Besucher wie selten kamen am Mittwochabend in die Sitzung des Gemeinderats. Der Grund für den großen Andrang lag in der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, zu der die Gemeinde im Zug der zweiten Offenlage Stellung beziehen konnte. Insbesondere die geplante Ausweisung eines großen Vorranggebiets im Bereich des Flachenbergs (W-74) stößt auf Kritik. Ein Grundstücksbesitzer im dortigen Bereich fragte, wie sich der Gemeinderat die Dorfentwicklung in den kommenden 20 Jahren angesichts der „Umzingelung und totalen Überfrachtung der Gemeinde“ vorstelle und bat das Gremium, sich klar gegen die geplante Vorrangfläche auszusprechen.

 

Das taten Bürgermeisterin Helga Wössner und die meisten Gemeinderäte dann auch, als der Tagesordnungspunkt an der Reihe war. Allerdings machte Wössner deutlich, dass die Gemeinde hier keine Entscheidungsgewalt habe. „Planungsträger ist nicht die Gemeinde, sondern es ist die Vorgabe von oben herab. Planungsträger ist der Regionalverband“, erklärte sie.

Und der habe die Vorrangflächen in Mühlenbach nach der ersten ablehnenden Stellungnahme der Gemeinde zwar reduziert, aber nicht komplett gestrichen. Einige Flächen seien weggefallen, weil entgegen der ursprünglichen Planung nach Einspruch (nicht nur aus Mühlenbach) nun auch die bestehenden Anlagen auf der Prechtaler Schanze berücksichtigt worden seien und das Argument des Belastungsschutzes gegriffen habe. „Es bedeutet nicht, dass die Flächen tatsächlich bebaut werden“, relativierte sie.

Die Vorgabe kommt nicht von der Gemeinde, sondern vom Regionalverband

Schließlich seien Aspekte wie Arten- oder Schallschutz bislang nur grob geprüft worden. Allerdings räumte Wössner ein, dass die Veröffentlichung der geplanten Vorrangflächen im Internet dazu geführt habe, dass in Mühlenbach bereits Grundstückseigentümer von Investoren angesprochen worden seien. „Die Gemeinde hat keine Flächen, die infrage kommen“, machte sie deutlich, weshalb der Handlungsspielraum begrenzt sei. Letztlich liege es an den Grundstückseigentümer, ob sie ihre Flächen hergeben und zu welchen Bedingungen.

„So, wie die Gebiete jetzt ausgewiesen sind, ist es ziemlich viel. Wir sehen es sehr kritisch, auch weil uns der Entscheidungsspielraum in weiten Teilen genommen wird“, betonte Wössner und schlug vor, bei der ursprünglichen Stellungnahme zu bleiben, nach der – bis auf die Fläche W79-2 am Finsterkapf, wo konkret Windkraftanlagen geplant sind – alle weiteren geplanten Vorrangflächen auf Mühlenbacher Gemarkung gestrichen werden sollten.

Von den Gemeinderäten sprach sich lediglich Klaus Armbruster (FWV) für weitere Windkraft-Vorrangflächen aus. „Es schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich bin für die Natur und jedes Windrad nimmt ein Stück Natur, aber wir sind ein Industrieland und von Energie abhängig.“

Nur Gemeinderat Klaus Armbruster war für weitere Vorrangflächen

Kritik gab es von Thomas Becherer (CDU). Für ihn sei nicht nachvollziehbar, weshalb fürs Dorf eine andere Abstandsregelung gelte als für den Außenbereich. Stefan Müller (CDU) sagte: „Der Flachenberg mit dem Hochplateau ist eine der schönsten Ecken im Kinzigtal.“ Windkraftanlagen an dieser Stelle seien „ein Anblick, mit dem ich fast nicht leben kann“.

Und Frank Neumaier (FWV) argumentierte: „Wir haben schon neun Anlagen, die sind einigermaßen akzeptiert. Drei weitere werden kommen am Finsterkapf. Wenn die anderen Flächen kommen, hat die Gemeinde kein Mitspracherecht mehr. Deshalb bleibe ich bei meiner Ablehnung – W79-2 ja, alle anderen nein.“ Bis auf Armbruster stimmten alle dafür, eine Streichung der vorgesehenen Vorrangflächen zu fordern, mit Ausnahme von W79-2.

Der Regionalverband

Der 1973 gegründete Verband Region Südlicher Oberrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als Bindeglied zwischen Kommunen und Land fungiert. Die Region Südlicher Oberrhein umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und den Ortenaukreis mit insgesamt 126 Gemeinden. Per Gesetz ist der Regionalverband für die Regionalplanung, die Landschaftsrahmenplanung und insgesamt für eine räumliche und nachhaltige Entwicklung zuständig. Daher legt er auch Vorrangflächen für Windkraftanlagen fest. Behörden, Verbände sowie Bürger können dann Stellung nehmen.