Die Siebentäler Therme steht mal nicht wegen Sanierung und Umbau auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Es geht um eine Tageskurtaxe. Foto: Kugel (Archiv)

Die Bad Herrenalber Gemeinderatsfraktion UBV und drei Mitglieder der Fraktion Grüne Plus wollen wissen, ob die Einführung einer Tageskurtaxe für Thermalbadbesucher möglich wäre.

Bad Herrenalb - Mit dieser Thematik beschäftigt sich der Bad Herrenalber Gemeinderat am Mittwochabend, 25. Januar, im Kurhaus.

Laut Verwaltung wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es rechtlich möglich wäre, eine Kurtaxepflicht für Thermenbesucher zu erheben, die nicht Bürger von Bad Herrenalb oder Inhaber einer Kurkarte sind. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Gemeindeordnung sowie die Zuschussbehörden vorschreiben, Gebühren kostendeckend zu erheben und das Thermalbad als touristische Einrichtung in die Gebührenkalkulation der Kurtaxe mit einfließe. "Der Antragssteller sah hier die Möglichkeit, mit geringem Mehraufwand diese Gebühr für Tagesgäste der Therme zu erheben, da er ähnliche Verfahrensweisen von der Nord-/Ostsee kennt", heißt es weiter. Die Verwaltung habe nun den Antrag umfassend geprüft und komme zu folgendem Ergebnis: Man rate von der allgemeinen Einführung einer Kurtaxe für Tagestouristen aus verwaltungspraktischen, finanziellen und rechtlichen Gründen ab.

Praktikabilitätsgründe

In der Begründung ist unter anderem aufgeführt: In der Kurtaxesatzung sei geregelt, dass die Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag in der Stadt mit den Ortsteilen Unteres Gaistal und Kullenmühle sowie auf dem Campingplatz zu entrichten sei, wobei der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet würden. Ergänzend regle die Kurtaxesatzung, dass ortsfremde Personen, die sich in der Gemeinde nicht länger als einen Tag aufhalten (Passanten), von der Kurtaxe befreit seien. Damit seien grundsätzlich Tagesgäste in Bad Herrenalb nicht kurtaxepflichtig. Die Mehrzahl der Gemeinden sehe hiervon ebenfalls aus Praktikabilitätsgründen ab. Denn zur Erhebung einer Kurtaxe bei Tagesgästen sei eine Prüfung durch Zugangskontrolle oder andere Regeln zwingend erforderlich. An Nord- und Ostsee lasse sich dies relativ einfach umzusetzen, da dort "zum Beispiel Strandabstände regelmäßig abgesperrt sind".

In einer Flächengemeinde wie Bad Herrenalb mit vielen Wanderwegen und Grünflächen ließen sich solche Abtrennungen nur schwerlich oder mit hohem finanziellem Aufwand realisieren. Der Verwaltungsaufwand und die Überprüfbarkeit müssten, wenn es darum gehe, einen Kurbeitrag für Tagesgäste in der Praxis umzusetzen, in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Technische Voraussetzungen

Die Stadt habe sich in der Vergangenheit bewusst dazu entschieden, sogenannte Passanten durch ihre Satzung von der Kurtaxepflicht zu befreien, da praktische Vollzugsschwierigkeiten bei der Erfassung nicht im Verhältnis zum Ertrag stehen würden. Man müsste technische Voraussetzungen schaffen sowie Mitarbeiter einstellen/abstellen, die sodann alle "einreisenden" Personen auf deren Status (Einwohner/Kurgast/ortsfremde Person) überprüften. Aus diesem Grund wäre eine allgemeine Kurtaxepflicht für Tagesgäste vor dem Hintergrund des damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Aufwandes abzulehnen.

Abgabengerechtigkeit

Im Antrag werde nun eine Kurtaxepflicht speziell für Tagesgäste des Thermalbades vorgeschlagen. Die Kurtaxe solle also für einen gewissen Personenkreis lediglich in einem abgegrenzten Bereich erhoben werden. In diesem Fall sollte der wie auch in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg aufgeführt wurde, der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit beachtet werden. Es müsste hinreichend begründet werden, warum man in einem abgegrenzten Bereich wie der Therme Kurtaxe von Tagesgästen verlange, jedoch in einem abgrenzbaren Bereich wie zum Beispiel im Kurhaus oder im Freibad nicht. Hier sieht die Verwaltung große Schwierigkeiten, dies so zu begründen, dass diese Regelung vor Gericht auch Bestand hätte. Man würde hier gleichartige Sachverhalte (Tagestouristen in abgegrenzten Bereichen) unterschiedlich behandeln.

Auch weist die Verwaltung darauf hin: Seit Jahren erhielten Einwohner von Bad Herrenalb sowie Kurgäste mit Kurkarte vergünstigte Eintritte in das Thermalbad. Somit zahlten ortsfremde Tagesgäste bereits mehr Eintritt für ihren Besuch in der Therme. Die Verwaltung sehe rechtliche Bedenken beim Einführen einer Kurtaxe, die lediglich für ortsfremde Besucher der Therme verlangt werde.

Info: Ansatz 2023

Der Eigenbetrieb Tourismus und Stadtmarketing Bad Herrenalb rechnet im Wirtschaftsjahr 2023 mit Erlösen aus Kurtaxe (675 000 Euro)/ Fremdenverkehrsabgabe (190 000 Euro) und Fremdenverkehrslastenausgleich (110 000 Euro) in Höhe von 975 000 Euro.