Beim gemeinsamen Singen in Lokalen fallen in der Regel keine Gema-Gebühren an. Foto: twinsterphoto - stock.adobe.com

Beim Singen von Volksliedern in Lokalen gibt es urheberrechtliche Hürden. Die Gema-Gebühren sind nicht immer gerecht, meint unser Autor Christof Schülke.

Vier Buchstaben, ein Reizwort: Gema. Vereine und Kulturschaffende müssen sich mit der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ auseinandersetzen.

 

Es geht um Geld für Komponisten, wenn deren Werke öffentlich gespielt werden, von Musikern oder auf Tonträgern. Der Gedanke dahinter: Die Musik wird genutzt, um Geld zu machen, also gehört ein Stück des Kuchens auch denen, die sie komponiert haben.

So weit, so gut – doch gerade auf dem Land gibt es immer wieder Klagen über die Gema-Gebühren. Vereine und ehrenamtliche Kulturschaffende bemängeln vor allem Kosten und Bürokratie.

Im Nachbarland Hessen nahm sich die Politik des Themas an. Dort gibt es seit 1. Januar 2025 eine Gema-Regelung: Eingetragene, gemeinnützige Vereine sind für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr (maximal 500 Quadratmeter, keine Eintrittsgelder) von Gema-Gebühren befreit, wobei das Land Hessen die Kosten übernimmt, um das Ehrenamt zu fördern; die Vereine müssen ihre Veranstaltungen einfach über das Gema-Portal melden, ohne direkt zahlen zu müssen. In Baden-Württemberg gibt es lediglich für Veranstalter von Weihnachtsmärkten eine besondere Regelung.

Probleme der Gema

Doch auch die Gema hat nach eigener Darstellung massive Probleme: Musik im Internet und Künstliche Intelligenz schaffen bei der Berechnung der Gebühren eine Grauzone: „Die Verteilung der Streaming-Erlöse bleibt unausgewogen zulasten der Musikschaffenden, insbesondere der Urheberinnen und Urheber“, heißt es in einer Stellungnahme der Gema an den Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestags.

Der Blick auf den Gema-komplex zeigt also vor allem eines: Es gibt quasi zwei „Musikwelten“: Die globale, virtuelle der „Big Player“, wo es ums große Geld geht. Und daneben die kleinen, ländlichen „Veranstaltungen“ – viele sind eigentlich gar keine, sondern oft nur gesellige Anlässe, Singen bei einem Hock oder privates Musizieren oder Tanzen zu Musik in einer Gaststätte. Zu diesen Beispielen zählt auch das Volksliedersingen in Empfingen, aber man könnte noch vieles andere aus Horb und Umgebung nennen.

Grenzlinien ziehen

Nach dem hessischen Muster bietet sich auch für Baden-Württemberg an, zwischen diesen beiden Welten eine Grenzlinie zu ziehen. Dort, wo Musik im Dorfleben eine Rolle spielt, Geselligkeit und Zusammenhalt stärkt, Treffpunkte schafft und gemeinsame Traditionen stärkt, dort muss sie für alle Beteiligten gratis sein. Meistens werden da keine Eintritte bezahlt, es sind kleine Gruppen, und die Bewirtung ist oft klein gehalten, weil sie eben nicht im Mittelpunkt steht. Da sollte es dann auch egal sein, wenn jemand mal einen Beatles-Song anstimmt.

Bei größeren Veranstaltungen mit Eintritt ist es in Ordnung, wenn die Gema eine Rechnung schickt. Zumal solche Events höhere organisatorische Ansprüche stellen: Security, Künstlerverträge, Hallenmieten, Bewirtung – das geht schon ins Professionelle, und der geschäftliche Austausch mit der Gema darf hier erwartet werden.

Die Volksmusik-Falle

Für die Liebhaber von Volksmusik gibt es eine auf den ersten Blick gute Nachricht: Traditionelles wie Polkas, Walzer, Schunkellieder, Blasmusik, Märsche, Kanons sowie volkstümliche Schlager sind angeblich oft Gema-frei. Doch auch hier gilt: Vorsicht! Wer die Lieder in geschützten Bearbeitungen anderer Musiker spielt oder sogar einzeln vorträgt, tappt wieder in die Gebührenfalle. Auf einer Internetseite der Gema kann man zwar Liedtitel eingeben und bekommt dann angezeigt, ob eine Gema-Pflicht besteht. Doch auch das ist für Laien verwirrend. Allerweltstitel wie „Schneewalzer“ werden dort gar nicht angezeigt, weil es von dem Titel über 200 geschützte Bearbeitungen gibt. Da zeigt sich auch: Das Gema-System ist auf Profis ausgerichtet – für „Freizeitmusiker“ alles andere als barrierefrei. Wer ganz sicher gehen will, der schmeißt am besten eine private Kellerparty. Das ist mittlerweile auch schon so etwas wie ein alter Brauch – und garantiert Gema-frei.