Ein Automat in Rottenburg verkauft THC-Produkte. Jetzt wurde er vom Tübinger Landratsamt amtlich verschlossen. Das steckt dahinter.
Vor der Post gegenüber des Normas steht in Rottenburg ein neuer Automat. Auf diesem prangt ein Häschen mit Cannabis-Pflanze und schaut einen direkt an, darunter steht: CBD & HHC Produkte, Softdrinks & Snacks, E-Shishas. Im Automaten gibt es neben den herkömmlichen Drinks und Snacks kleine Tütchen mit Etiketten auf denen „20 Prozent THC-P“ darauf steht.
Doch kaufen kann man diese Tütchen aktuell nicht. „Amtlich verschlossen“ steht auf einem roten Klebestreifen über der Münzgeldeingabe. Doch konnten hier neben Cola und Chips auch Drogen erworben werden?
Produkte dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden
Verschlossen wurde der Automat von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Tübinger Landratsamtes. Auf Anfrage unserer Redaktion heißt es: „Laut Untersuchungen durch staatliche Untersuchungsämter sind THC-P Produkte (Liquids und elektronische E-Zigaretten) nicht verkehrsfähig im Sinne des Tabakerzeugnisgesetz. Das heißt, solche Produkte dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden. Daher wurde der Automat in Rottenburg durch die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung Tübingen versiegelt, da der Verantwortliche bis heute nicht erreicht werden konnte.“
Das Tabakerzeugnisgesetz sehe in diesen Fällen einen Straftatbestand bei Vorsatz oder einen Bußgeldtatbestand bei Fahrlässigkeit vor, erklärt eine Pressesprecherin. „Das Verfahren ist diesbezüglich noch in Bearbeitung“, erklärt sie weiter.
Auf Nachfrage berichtet die Stadt Rottenburg, dass der Automat seitens der Stadtverwaltung nicht genehmigt wurde, es sei kein Antrag des Betreibers zur Genehmigung gestellt worden.
Stoffe können Rauschzustand auslösen
Auf der Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung heißt es zu HHC und THC: „Hexahydrocannabinol (HHC) gehört zur Substanzgruppe der Cannabinoide. Seine chemische Struktur ähnelt der von Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC), dem wichtigsten psychoaktiv-wirksamen Cannabinoid in der Pflanze Cannabis sativa L. Anders als Δ9-THC kommt es jedoch nur in geringen Mengen in der Pflanze vor und wird vorrangig künstlich (synthetisch) hergestellt.“Zur Wirkung wird beschrieben, dass der Stoff einen Rauschzustand auszulösen könne. Gesundheitliche Auswirkungen einer zu großen Aufnahmemenge, auch versehentlich durch Kinder, lassen sich bislang nicht sicher beurteilen.
Keine Reaktion von Zauberhase
Auch in Horb gab es bereits Streit um die Zauberhasen-Automaten. Auf Anfrage unserer Redaktion hat sich das Unternehmen Zauberhase bis Redaktionsschluss nicht gemeldet.
Wir hatten um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Tübinger Landratsamtes gebeten.