Mehrere Besucher der Gartenschau haben Monate nach dem Besuch eine erschreckend hohe Zahlungsaufforderung bekommen – wegen eines angeblich nicht gelösten Parktickets.
67 Euro für ein paar Stunden Parken: Mit dieser Forderung sehen sich aktuell offenbar mehrere Autofahrer konfrontiert, die im Sommer die Gartenschau in Baiersbronn besucht und ihren Wagen auf einem extra für die Großveranstaltung eingerichteten Parkplatz abgestellt hatten.
Der Brief sei erst in dieser Woche angekommen, berichtet eine Betroffene. Das Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Darin wird der Empfängerin vorgeworfen, am 6. August auf dem Gartenschau-Parkplatz geparkt und kein Ticket gelöst zu haben. Die Folge: Sie soll nun 67 Euro an das Unternehmen zahlen – darunter eine „Hauptforderung“ in Höhe von 40 Euro, 19,50 Euro Halterdatenermittlungskosten und 7,50 Euro Bearbeitungsgebühren.
Verstehen kann sie das nicht. Denn ihr Mann habe am Tag des Gartenschaubesuchs direkt ein Parkticket für den ganzen Tag gelöst. Das Problem: Beweisen kann sie das nun vier Monate danach nicht mehr. Zumal der Automat kein Parkticket in Papierform ausgespuckt habe. Alles sei digital gewesen mit Kameras, die das Nummernschild automatisch erfassen.
Keine Quittung
Eine Quittung habe ihr Mann leider nicht gelöst. „Das war wohl der Fehler“, meint die Frau. Doch auch wenn: Wer hebt schon eine Parkquittung mehr als vier Monate auf? „Das war am 6. August“, betont die Frau. „Die Quittung hätten wir heute nicht mehr.“
Und offenbar ist sie nicht die einzige, die ein solches Schreiben erhalten hat. Denn als sie sich mit der Sache an das Ordnungsamt in Baiersbronn gerichtet habe, sei ihr dort gesagt worden, sie hätten an dem Tag schon mehrere ähnliche Anrufe erhalten. Dass es tatsächlich mehreren Besuchern der Gartenschau so ergangen ist, will die Gemeinde auf Anfrage unserer Redaktion weder bestätigen noch dementieren.
Dass es sich bei diesem Schreiben um einen Betrugsversuch handelt, schließt die Gemeinde aus. Das Schreiben ist also offenbar tatsächlich von jenem auswärtigen Unternehmen versendet worden, mit dem die Gemeinde für den Betrieb des Parkplatzes zusammengearbeitet hat.
Doch sind die Forderungen der Firma auch berechtigt? In dieser Frage will sich die Gemeinde offenbar nicht festlegen. So schreibt ein Sprecher: „Die Gemeinde Baiersbronn steht in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren (...), um alle vorliegenden Fälle individuell zu prüfen.“
Gemeinde rät zum Einspruch
Eins wird dabei klar: Ausschließen kann die Gemeinde derzeit nicht, dass die Forderungen an die Gartenschaubesucher unberechtigt sind. Denn die Gemeinde rät, sich gegen das Schreiben zu wehren und einen Widerspruch einzulegen bei der Firma, die das Schreiben versendet hat – „damit eine Einzelfallprüfung erfolgen kann“, so der Sprecher.
Trotz des Ärgers verteidigt der Sprecher die Entscheidung, bei dem Betrieb des Parkplatzes mit einem Unternehmen aus der Privatwirtschaft zusammenzuarbeiten: „Die Bewirtschaftung des Parkplatzes Aue durch einen externen Dienstleister war und ist aus Sicht der Gemeinde Baiersbronn die sinnvollste Lösung. Hierdurch konnte ein Reibungsloser, effektiver und effizienter Betrieb währen der Gartenschau Freudenstadt & Baiersbronn 2025 gewährleistet werden.“