Ein versteckter Hinweis im Schaufenster, Kameras im Einsatz – und 145 Euro Kosten. Ein Fall in Schwenningen wirft Fragen zur Fairness privater Parkraumbewirtschaftung auf.
„Gott liebt mich“ steht in Großbuchstaben auf eine Garagenwand neben dem Parkplatz gesprüht. Und der reuige, aber dennoch verärgerte Autofahrer weiß mit Blick auf das 145-Euro-Knöllchen vor sich: Der Parkplatz-Bewirtschafter offenbar auch.
Tatsächlich aber bringt dieses Knöllchen fürs Falschparken den gebürtigen Schwenninger Wilhelm Mendel auf die Palme. Hier verkomme Parkraumbewirtschaftung zur reinsten Abzocke – davon ist er überzeugt. Und bei genauerer Betrachtung der Situation vor Ort ergibt sich in der Tat ein bemerkenswertes Bild.
Das unsichtbare Parkverbot
Am 22. Dezember fuhr Mendel mit seinem Auto in die Friedrich-Ebert-Straße in Schwenningen, eine schmale Sackgasse hinter dem City Rondell. Ein Schild weist auf die besondere Verkehrslage hin: „Keine Wendemöglichkeit“. Beinahe am Ende der Straße liegt die Christus Gemeinde, eine evangelische Freikirche, davor ein Parkplatzgelände. Ein großformatiges Schild, das wie andernorts auf ein Parkverbot oder Kameraüberwachung hinweist, fehlt jedoch. Stattdessen hängt im Schaufenster der Gemeinde, hinter Glas, ein Poster mit der Aufschrift „Privat Parkplatz – Nur für berechtigte Fahrzeuge“. Darauf wird darauf hingewiesen, dass widerrechtliche Parkvorgänge digital erfasst würden und bei Verstößen Kosten „von mindestens 55 Euro“ als „erhöhtes Parkentgelt/Vertragsstrafe“ sowie weitere Gebühren anfielen. Ein Hinweis, den Fußgänger vielleicht wahrnehmen, Autofahrer jedoch nur mit Glück rechtzeitig sehen. Durch seine Lage am Ende der Sackgasse lädt der an sich hinweisfreie Parkplatz zudem dazu ein, kurz hineinzufahren – etwa um zu wenden.
Doch wer das tut, dem dürfte blühen, was Wilhelm Mendel nun widerfuhr. Wie später aus einem Schreiben von Parkcontrol24,einem Anbieter von „Smart Parking Solutions“ für Privatparkplätze, hervorgeht, soll nicht nur das reine Parken, sondern auch schon das „Wenden oder Halten“ auf der Fläche verboten sein.
Böses Erwachen per Post
Wilhelm Mendel räumt ein, sein Auto dort kurz abgestellt zu haben. Er habe kein Kleingeld für den Parkscheinautomaten gehabt, gesehen, dass der Platz leer war, und „keine fünf Minuten“ dort gestanden. Das böse Erwachen kam erst später, am 9. Januar, per Post: eine Forderung über 145 Euro – „selbst dann, wenn man, wie in meinem Fall, nur wenige Minuten vor Ort ist, um ein Gemeindemitglied im Haus aufzusuchen“.
Am heimischen Esstisch schildert Mendel unserer Redaktion seinen Ärger und legt den umfangreichen Schriftwechsel mit Parkcontrol24 vor. Das Unternehmen teilt mit, die Forderung sei „unwiderruflich“ abgetreten worden. Zudem habe man „kulanterweise“ auf weitergehende Maßnahmen wie ein Abschleppen mit Kosten von über 350 Euro verzichtet. Stattdessen würden „lediglich“ Nutzungsentschädigung, Kostenersatz für die unbefugte Nutzung sowie Gebühren für Halterermittlung und Auslagen fällig – insgesamt 145 Euro.
„Systematische Abzocke“
Eine nachträgliche Erhebung oder einen „normalen Strafzettel“, hätte er selbstverständlich bezahlt, sagt Mendel, „wer Mist baut, muss dafür auch geradestehen“. Aber 145 Euro für einen Fehler aus Unwissenheit seien Wucher – zumal der Hinweis auf Parkverbot und Kameraüberwachung so unauffällig platziert sei.
Wilhelm Mendel war nach Erhalt der teuren Rechnung vor Ort, hat sich die Lage erst einmal genau angeschaut und ist erschüttert. „Für mich nichts anderes als systematische Abzocke“, stellt er fest, „ein privates Inkasso-Unternehmen verteilt dort Forderungen in dreistelliger Höhe für angeblich unerlaubtes Parken, Befahren oder Wenden“. Mit fairer Parkraumbewirtschaftung habe das nichts mehr zu tun. Solche Methoden wirkten abschreckend, geradezu einschüchternd und schadeten dem Ruf Schwenningens. „ Als gebürtiger Schwenninger tut es mir weh zu sehen, wie unsere Innenstadt durch solche Praktiken immer unattraktiver wird. Wer möchte hier noch einkaufen, wenn man ständig befürchten muss, in eine Kostenfalle zu geraten?“
Kein Ausweg in Sicht
Mendel befürchtet, am Ende wohl bezahlen zu müssen. Kampflos geschlagen gibt er sich aber nicht – er hat, bislang vergeblich, Widerspruch eingelegt. Lediglich einen zehnprozentigen Nachlass „aus Kulanz“ durch die „Abteilung für Sonderkonditionen“ habe man ihm angeboten.
Das Einschalten seiner Rechtsschutzversicherung lohne sich wegen des Selbstbehalts von 150 Euro nicht, der ADAC habe mit großem Bedauern auf eine auf deutschen Parkplätzen derzeit leider gängige, aber vielfach gerade noch zulässige Masche verwiesen. Auch der Parkplatzbesitzer habe wenig Verständnis gezeigt. Als Mendel ankündigte, sich an die Presse zu wenden, habe dieser nur mit den Schultern gezuckt: Dann wüssten die Leute wenigstens, dass man hier nicht parken dürfe. Wilhelm Mendel war sein „Abzocke“-Knöllchen in der Tat eine gleichermaßen eindrückliche wie teure Lehre.